Kleiner Grenzverkehr

Ausnahme von Quarantänepflicht fällt weg


Von Redaktion idowa

Das Landratsamt Cham weist in einer aktuell veröffentlichten Pressemitteilung nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Ausnahme von der Quarantänepflicht für den sogenannten kleinen Grenzverkehr bei kurzem Aufenthalt in einem Risikogebiet - wie Tschechien - bis zu 24 Stunden und einem triftigen Reisegrund mit Wirkung ab dem 9. Dezember entfallen ist.

Falls kein anderer Ausnahmegrund (mit oder ohne Test) von der Quarantänepflicht besteht, dazu zählten berufliche Tätigkeit, Schule, Ausbildung und Besuche von engen Verwandten sind Ein- oder Rückreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich zehn Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.

Verstöße gegen diese Quarantänepflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Polizeibehörden führen verstärkte Kontrollen durch.