Landkreis

18 verwahrloste Katzen im Haus


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Die Zustände in einem Anwesen im Landkreis Cham, die eine Veterinärin am Dienstag vor dem Chamer Amtsgericht geschildert hat, müssen für Mensch und Tier nur schwer zu ertragen gewesen sein. Eine 78-jährige Frau und ihr 42-jähriger Sohn mussten sich wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Bei einer Durchsuchung im vergangenen Dezember waren Amtstierärzte im Haus der beiden Angeklagten auf 16 völlig verwahrloste und kranke Katzen gestoßen, zwei weitere Tiere lagen bereits tot in der Wohnung.


Zwei Katzen tot,
16 teils schwer krank


Die Umstände, die sie vorgefunden hätten, seien "höchstgradig tierschutzwidrig" gewesen, beschrieb die Amtstierärztin als Zeugin vor Gericht. Zwei Katzen lagen tot im Wohnzimmer, 16 weitere waren in einem erbärmlichen Zustand, von Parasiten befallen, mit Entzündungen an Augen und Ohren, teilweise ohne einen einzigen Zahn im Maul. Zwei davon habe ein Tierarzt am selben Tag einschläfern müssen.
Im Haus hätten die Veterinäre kein passendes Futter vorgefunden. Im Napf seien den Katzen stattdessen Kartoffelchips angeboten worden, verlas die Staatsanwältin in ihrer Anklage. Die Tiere hätten keinen Zugang zu frischem Wasser gehabt. Zudem sei die Wohnung stark mit Kot und Urin verschmutzt gewesen. Der stechende Ammoniak-Geruch habe allein während der Durchsuchung die Augen von Tierärzten und Polizisten stark gereizt, beschrieb die Zeugin.
Aufgrund von Anzeigen hätten die Veterinäre des Landratsamtes den Bewohnern schon zuvor mehrere Besuche abgestattet, ohne aber von außen einen derart kritischen Zustand feststellen zu können, schilderte die Zeugin. Im Dezember schließlich standen die Veterinäre mit gerichtlichem Durchsuchungsbeschluss und Polizei vor der Tür.
Die 78-jährige Frau räumte vor Gericht eine gewisse Überforderung ein. Es sei nicht alles in Ordnung gewesen, sagte sie. Sie berichtete von gesundheitlichen Problemen, nach denen sie sich erst langsam wieder aufgerappelt habe, und vom Alleinsein. "Das Einzige, was ich gehabt habe, war die Liebe zu meinen Katzen." Dass ihre Tiere krank waren, habe sie nicht bemerkt.
Ihren ebenfalls angeklagten Sohn sprach sie von jeglicher Mitschuld frei. Er habe nichts damit zu tun. "Es war meine Schuld", beteuerte sie. Der 42-Jährige erklärte, er sei selten Zuhause und habe von den Zuständen nichts mitbekommen. Letztlich ging es um die Frage, ob nur die Mutter oder beide Angeklagte als Halter der Katzen gelten können. Denn bestraft werden kann bei Tierquälerei durch Unterlassen, wie in diesem Fall, nur der verantwortliche Tierhalter. "Das verlangt das Gesetz", betonte der Verteidiger und forderte für den 42-Jährigen die Einstellung des Verfahrens.
Dazu konnte sich die Staatsanwältin aber nicht durchringen. Er müsse die katastrophalen Zustände bemerkt haben. Sie forderte deshalb angesichts teils einschlägiger Vorstrafen und einer doppelten laufenden Bewährung vier Monate Freiheitsstrafe für den Mann.


Sohn der Frau
wird freigesprochen


Letztlich aber ließ sich, wie Richter Andreas Lecker in seiner Urteilsbegründung sagte, nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Sohn ebenfalls Halter der Katzen und damit im strafrechtlichen Sinn verantwortlich war. Er wurde deshalb freigesprochen. Seine Mutter, die alles eingeräumt hatte und bislang ohne Vorstrafe war, verurteilte der Richter - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - zu 50 Tagessätzen zu je 30 Euro. Die Katzen kamen im Tierheim unter und wurden dort aufgepäppelt. Noch sind nicht alle vermittelt.