3G für Mitarbeiter mit Kundenkontakt

Das sagen die Betriebe in Bad Kötzting


Gilt seit 19. Oktober: Auch das Personal, das beispielsweise in Gasthäusern mit Kunden zu tun hat, muss die 3G-Regel beachten.

Gilt seit 19. Oktober: Auch das Personal, das beispielsweise in Gasthäusern mit Kunden zu tun hat, muss die 3G-Regel beachten.

Überall, wo die 3G-Regel gilt, müssen sich seit dem 19. Oktober neben den Besuchern auch alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt an 3G halten. Das heißt: Für Beschäftigte von Gaststätten und Kinos gelten jetzt dieselben Vorschriften wie für ihre Gäste. Hiesige Betriebe erzählen, wie sie diese Regel umsetzen.

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