Corona

Zweifel am bayerischen Infektionsschutzgesetz

Bundestagsgutachten: Kein Zugriff des Freistaats auf medizinisches Personal und Material


Der bayerische Landtag hat am 25. März ein eigenes Infektionsschutzgesetz beschlossen - mit den Stimmen aller sechs Fraktionen.

Der bayerische Landtag hat am 25. März ein eigenes Infektionsschutzgesetz beschlossen - mit den Stimmen aller sechs Fraktionen.

Von mit Material der dpa

Das bayerische Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie stößt beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags auf rechtliche Zweifel. Konkret bezieht sich die Kritik des Gutachtens, welches der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, auf die im Landesgesetz geregelten Kompetenzen des Staates, medizinisches Material zu beschlagnahmen und medizinisches sowie pflegerisches Personal für bestimmte Arbeiten zu verpflichten.

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