Voraussetzungen und Folgen

Wie auch Sie mit 63 abschlagsfrei in Rente können


Interessierte sollten sich ab dem 50. Geburtstag um das Thema kümmern, raten Experten der Stiftung Warentest.

Interessierte sollten sich ab dem 50. Geburtstag um das Thema kümmern, raten Experten der Stiftung Warentest.

Von Tabitha Nagy

Die AZ erklärt, wie Arbeitnehmer früher in den Ruhestand gehen können - und zeigt ein Beispiel.

Die Voraussetzungen

Strebt jemand eine vorzeitige Rente ohne Abschläge an, muss er 45 Versicherungsjahre vorweisen. Personen, die vor 1953 geboren wurden, können dann mit 63 in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 erhöht sich der frühestmögliche Rentenbeginn in Zwei-Monats-Schritten. Wer beispielsweise 1964 geboren wurde, kann erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Also ist diese Frührente keine Rente mit 63, sondern eher eine Rente ab 63. Die Zahlung unterliegt der Steuer- und Abgabenpflicht (Kranken-, Pflegeversicherung).

Nicht alle Zeiten zählen zu den Versicherungszeiten dazu. Das gilt etwa für eine Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn oder Hochschulbesuch.

Der Antrag

Interessierte sollten sich ab dem 50. Geburtstag um das Thema kümmern, raten Experten der Stiftung Warentest. Es lohnt sich, bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dies ist möglich unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

Die Abschläge

Finanziell kann es einen großen Unterschied machen, ob Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen oder nicht. Denn Beschäftigte, die eine Versicherungszeit von 45 Jahren und mehr vorweisen können, gelten bei der Rentenversicherung als "besonders langjährig Versicherte". Sie können mit minimalen Kürzungen früher mit dem Arbeiten aufhören. Weiterarbeiten lohnt sich laut Stiftung Warentest finanziell für sie in der Regel nicht.

Anders sieht es aus für "langjährig Versicherte", die mindestens 35, aber eben keine 45 Beitragsjahre vorweisen können. Oft müssen sie mit deutlichen Kürzungen der Rente rechnen, wenn sie früher aufhören zu arbeiten. Grob kann man rechnen, dass jeder vorgezogene Monat 0,3 Prozent weniger Rente bedeutet.

Musterrechnung

Die Stiftung Warentest hat ein Beispiel durchgerechnet. Ein Arbeitnehmer des Jahrgangs 1958 aus Bayern, für den seit dem 19. Geburtstag Rentenbeiträge entrichtet wurden, erhält eine monatliche Rente von 1802 Euro, wenn er mit 64 Jahren als "besonders langjährig Versicherter" zu arbeiten aufhören würde. Seine reguläre Rente mit 66 Jahren würde dagegen bei 1882 Euro liegen - der Abschlag würde 80 Euro betragen.

Will der Mann schon mit 63 Jahren in Rente gehen, würde er nur 1571 Euro im Monat bekommen, weil er nur 44 Beitragsjahre vorweisen könnte. Der Unterschied zwischen der Rente mit 63 und der mit 64 Jahren beträgt in diesem Fall also rund 230 Euro pro Monat. Die Kürzung gilt lebenslang.

Bei der Beispielrechnung war jeweils vorausgesetzt, dass das Gehalt des Arbeitnehmers aktuell 3945 Euro pro Monat beträgt, er durchgehend in die Rentenkasse eingezahlt hat und sein Verdienst immer um 25 Prozent über dem Schnitt lag.

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