Meinung

Kommentar

VW vom hohen Ross gestoßen


VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der BGH bestätigte ein Urteil, mit dem einem Kunden Schadenersatz zugesprochen worden war.

VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der BGH bestätigte ein Urteil, mit dem einem Kunden Schadenersatz zugesprochen worden war.

Da dürften sich etliche von VW geprellte Dieselfahrer ziemlich ärgern, die im Musterfeststellungsverfahren den Vergleich zwischen dem Autobauer und der Verbraucherzentrale angenommen haben. Denn vielen würde es gewiss besser gehen, wenn sie es gemacht hätten wie der VW-Kunde, über dessen Fall der Bundesgerichtshof am heutigen Montag geurteilt hat. Er hat das Recht, sein Auto zum Gebrauchtwagenpreis zurückzugeben. Die gefahrenen Kilometer werden ihm allerdings in Rechnung gestellt, wogegen nichts einzuwenden ist. Für VW ist das eine herbe Niederlage. 60.000 weitere Verfahren sind noch anhängig. Viele Geschädigte werden ihr Schummelauto wieder abgeben wollen.

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