Gerichtsbeschluss

Verfassungsschutz darf AfD Bayern beobachten


Das Verwaltungsgericht München hat beschlossen: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD Bayern "vorläufig" beobachten - aber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Das Verwaltungsgericht München hat beschlossen: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD Bayern "vorläufig" beobachten - aber nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) darf die AfD Bayern "vorläufig" beobachten, wenn auch nur "auf Basis offen zugänglicher Informationen" und nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Das Verwaltungsgericht (VG) München lehnte in einem am Mointag in München bekannt gemachten Beschluss Anträge der Partei auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ab (Aktenzeichen: M 30 E 22.4913).

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