Kabinett

Neues Bundespolizeigesetz: Drohnen, Daten, Messerkontrollen

Bundespolizisten sollen neue Befugnisse bekommen.

Bundespolizisten sollen neue Befugnisse bekommen.

Von dpa

Die Bundespolizei soll deutlich mehr Befugnisse bekommen. Das Bundeskabinett berät am Vormittag über eine entsprechende Änderung des Bundespolizeigesetzes. Dabei spielt auch die aktuelle Frage der Drohnenabwehr eine Rolle. Der entsprechende Passus ist jedoch nur einer von zahlreichen Punkten, mit denen die Befugnisse der Bundespolizei erweitert werden sollen. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz bisher gar nicht vor. Nun soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, in dem es heißt: „Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“

In der Begründung zum Gesetzentwurf klingt es deutlicher: Demnach habe die Bundespolizei gemäß diesem Paragrafen Maßnahmen zur Abwehr von Drohnen zu treffen, besonders mit Blick auf Flughäfen, Bahn-Infrastruktur und Schiffe. Zudem wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Bundespolizei selbst Drohnen („mobile Sensorträger“) einsetzen kann, zum Beispiel bei Demos.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Wochenende bereits angekündigt, dass bei der Bundespolizei eine eigene Drohnenabwehreinheit aufgestellt werden soll. Diese solle im Wettlauf zwischen Drohnenbedrohung und Abwehr immer mit den neuesten Technologien ausgestattet werden.

Außerdem hatte der Innenminister den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums angekündigt. Darüber hinaus ist eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes geplant, um es der Bundeswehr rechtlich zu ermöglichen, Amtshilfe bei Drohnengefahr zu leisten, etwa wenn militärische Drohnen in großer Höhe geortet werden.

Die Reform des Bundespolizeigesetzes sieht Kompetenzausweitungen für die Bundespolizei in vielen weiteren Bereichen vor. Ihre Fähigkeiten müssten „gezielt gestärkt und an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen angepasst werden“, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Vorgesehen ist:

  • Dass auch die Bundespolizei künftig Telefone abhören sowie Standort- und anderen Nutzerdaten erheben darf, etwa um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken.
  • Dass Airlines Fluggastdaten von Flügen außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland automatisch an die Bundespolizei übermitteln. Sie muss diese Daten künftig nicht mehr anfordern.
  • Dass neben dem Platzverweis, der nur kurzzeitig und örtlich eingeschränkt ausgesprochen werden kann, eine neue Kategorie „Aufenthaltsverbot“ hinzukommt. Dieses soll die Bundespolizei für maximal drei Monate für Personen aussprechen können, um etwa gewaltbereite Personen rund um Fußballspiele daran zu hindern, Anhängern gegnerischer Vereine aufzulauern, beispielsweise an Fanzügen.
  • Dass die Bundespolizei mehr Befugnisse bekommt, wenn sie vollziehbar Ausreisepflichtige aufgreift, so dass diese nicht wieder entlassen werden und untertauchen können.
  • Dass sie Menschen in Gewahrsam nehmen kann, wenn die Gefahr besteht, dass sie gegen ein Ausreiseverbot verstoßen, zum Beispiel Extremisten, die sich Kämpfen in Kriegsgebieten anschließen wollen oder gewaltbereite Fußballfans, die zu einem Auslandsspiel wollen.
  • Dass Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Bundespolizei vor ihrer Einstellung auf ihre Zuverlässigkeit, insbesondere ihre Verfassungstreue, überprüft werden.
  • Dass die Bundespolizei „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen durchführen darf. „Anders lassen sich die Führensverbote für Waffen und Messern nicht effektiv durchsetzen“, heißt es.

Die Bundespolizei untersteht dem Bundesinnenministerium und ist zuständig für die Grenzsicherung, für die Sicherheit auf Bahnhöfen, an Flughäfen und von Bundesorganen, wie dem Bundeskanzleramt. Sie leistet außerdem Amtshilfe, wenn Landesbehörden darum bitten.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

Folgen Sie Themen dieses Artikels:

Alle Artikel zu gefolgten Themen und Autoren finden Sie bei mein Idowa

Kommentare


Neueste zuerst Älteste zuerst Beliebteste zuerst
alle Leser-Kommentare anzeigen
Leser-Kommentare ausblenden

Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.