Vergewaltigung

EU-Parlament kämpft für den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja"

Bislang reicht in vielen EU-Ländern ein Nein von Frauen nicht aus, um als Tatbestand der Vergewaltigung zu gelten. Das wollen sowohl die Kommission als auch das EU-Parlament ändern. Einige Mitgliedstaaten wehren sich.


Die EU will härter gegen Vergewaltigungen vorgehen und eine EU-einheitliche Verordnung durchsetzen. Bislang reicht in vielen EU-Ländern, darunter auch in Frankreich, Italien oder Österreich, ein Nein von Seiten der Frauen nicht aus, um als Tatbestand der Vergewaltigung zu gelten. Das wollen sowohl die Kommission als auch das EU-Parlament ändern und die Rechte von Vergewaltigungsopfern stärken. Doch einige Mitgliedstaaten wehren sich gegen die entsprechende Klausel, darunter ausgerechnet Deutschland, wo ein ähnliches Recht bereits gilt.

Die EU will härter gegen Vergewaltigungen vorgehen und eine EU-einheitliche Verordnung durchsetzen. Bislang reicht in vielen EU-Ländern, darunter auch in Frankreich, Italien oder Österreich, ein Nein von Seiten der Frauen nicht aus, um als Tatbestand der Vergewaltigung zu gelten. Das wollen sowohl die Kommission als auch das EU-Parlament ändern und die Rechte von Vergewaltigungsopfern stärken. Doch einige Mitgliedstaaten wehren sich gegen die entsprechende Klausel, darunter ausgerechnet Deutschland, wo ein ähnliches Recht bereits gilt.

In Frankreich genügt ein Nein nicht. In Österreich, in den Niederlanden, in Italien, Rumänien oder Polen reicht es ebenfalls nicht aus, wenn eine Frau weinend sexuelle Handlungen über sich ergehen lässt, damit der Täter zur Verantwortung gezogen werden kann - anders als in Deutschland, wo der Grundsatz "Nein heißt Nein" in ein Gesetz gegossen ist. Nicht-einvernehmlicher Sex wird innerhalb der Staatengemeinschaft in jedem Land unterschiedlich definiert und bestraft. In 14 Staaten erfüllt der Geschlechtsverkehr trotz eines Neins der oder des Betroffenen nicht den Tatbestand der Vergewaltigung, die Opfer müssen die Anwendung von oder die Drohung mit Gewalt nachweisen. Ein juristischer Flickenteppich, obwohl es sich um "eine grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzung" handele, vor der Frauen Schutz benötigen, wie die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl sagte.

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