Meinung

AfD gegen Seehofer

Der Horst darf das


Horst Seehofer während des umstrittenen Interviews im Jahr 2018: Er hätte die Aussagen nicht auf die Website seines Ministeriums stellen dürfen.

Horst Seehofer während des umstrittenen Interviews im Jahr 2018: Er hätte die Aussagen nicht auf die Website seines Ministeriums stellen dürfen.

Jetzt ist es amtlich: Horst Seehofer hätte ein Interview mit kritischen Äußerungen zur AfD nicht auf die Website seines Ministeriums stellen dürfen. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte in seinem Urteil, dass der Bundesinnenminister nicht auf Ressourcen zurückgreifen und diese zur Beteiligung am politischen Meinungskampf einsetzen darf, welche ihm allein aufgrund seines Regierungsamtes zur Verfügung stehen. Dies verstoße gegen das Gebot staatlicher Neutralität und verletze die Antragstellerin, die Alternative für Deutschland, in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat