Digitale Verwaltung
Das Onlinezugangsgesetz kommt nicht voran
12. April 2024, 16:07 Uhr
![Eigentlich sollten die Bürger den neuen Führerschein oder ihren Elterngeld-Antrag längst von zuhause aus beantragen können.](https://www.idowa.de/imgs/04/3/6/9/4/1/3/0/tok_ae84ad46bcaa8a5c02bc45dbb27859de/w800_h450_x800_y450_745de7c8-d0bb-4073-b076-4234cd14ac83_1-1a9131a0029a9be8.jpg)
Sina Schuldt/dpa
Eigentlich sollten die Bürger den neuen Führerschein oder ihren Elterngeld-Antrag längst von zuhause aus beantragen können.
Wer beim Bundesinnenministerium nach Informationen zum Stand des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sucht, wird tatsächlich fündig. Das OZG, heißt es dort, verpflichte alle Behörden, "bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten". Dieser Zeitpunkt ist bekanntlich schon lange überschritten, dass der entsprechende Artikel immer noch auf der Ministeriumshomepage steht, lässt ahnen, wie es um den Umgang mit dem Onlinezugangsgesetz steht: schlecht.
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