Hartz-IV-Sanktionen

Darf das Existenz-Minimum gekürzt werden?

Karlsruhe überprüft Hartz-IV-Sanktionen - Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Bestrafung generell


Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Mit fast einer Million Sanktionen jährlich bringen die Jobcenter Hartz-IV-Empfänger auf Linie: Wer nicht kooperiert, bekommt weniger Geld. Am Dienstag nimmt das Bundesverfassungsgericht die Leistungskürzungen unter die Lupe, die im schlimmsten Fall so weit gehen können, dass jemand ohne Unterstützung dasteht. "Es muss endlich Schluss gemacht werden mit dem negativen Menschenbild, das hinter Hartz IV steht", fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat