Parteienfinanzierung

Bundesverfassungsgericht streicht 25 Millionen Euro


Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündet ein Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung.

Doris König, Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verkündet ein Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung.

Für die Union läuft es gerade nicht besonders gut. Die Ampel-Parteien wollen in dieser Woche mit der Umsetzung einer Wahlrechtsreform beginnen, CDU wie CSU verlieren dadurch am Ende Direktmandate und Wahlkreise. Ziemlich sicher verlieren beide Parteien außerdem ein paar Millionen Euro, das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe gab am Dienstag bekannt, dass die 2018 von Union und SPD im Bundestag beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verfassungswidrig ist. Es geht um die Jahre 2018 bis 2021, also um 100 Millionen Euro insgesamt, das Geld müssen die Parteien jetzt wohl zurückzahlen.

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