Meinung

Triage

Bundesverfassungsgericht: Klarer Auftrag an die Politik


Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen.

Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen.

Es ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die in dieser Klarheit nicht erwartet worden war. Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen. Kein Wenn, kein Aber. Die Politik ist jetzt gefordert, sich Gedanken zu machen und zu handeln. Das Gericht hat es SPD, Grünen und FDP einfach gemacht und bereits einige Lösungsansätze in seine Entscheidung geschrieben. Leicht ist die Aufgabe deswegen nicht, aber sie ist lösbar.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat