Corona und Verfassung
Bausback: Testverweigerer gehen hohes Risiko ein
9. August 2020, 23:21 Uhr aktualisiert am 9. August 2020, 23:21 Uhr
!["Grundsätzlich betrifft die Testpflicht sicher Grundrechtssphären", sagt der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (Archivfoto). "Eingriffe sind dem Staat aber nicht generell verwehrt."](https://www.idowa.de/imgs/04/1/0/0/0/0/7/1/tok_a679c0b312e3ef7b3bc01ab7b1fa95d8/w800_h449_x412_y232_c53f4bf4-3841-430c-b628-f31d16cedcfb_1-52b5223042a5cbe1.jpg)
Sven Hoppe/dpa
"Grundsätzlich betrifft die Testpflicht sicher Grundrechtssphären", sagt der ehemalige bayerische Justizminister Winfried Bausback (Archivfoto). "Eingriffe sind dem Staat aber nicht generell verwehrt."
Oft dauert es Jahre, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine strittige Frage entscheidet. Der ehemalige bayerische Justizminister und Juraprofessor Winfried Bausback (CSU) hat daher ein "Gutachtenverfahren" vor dem BVerfG ins Gespräch gebracht. In einer "Ausnahmesituation" sollten Bundestag und Bundesrat gemeinsam die Möglichkeit haben, Verfassungsfragen "frühzeitig und proaktiv" durch das höchste deutsche Gericht klären zu lassen, sagt Bausback im Gespräch mit unserer Zeitung.
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