Maskenpflicht

Auch AfD-Parlamentarier müssen Masken tragen

AfD scheitert mit Einstweiliger Anordnung gegen Maskentragepflicht im Parlament


Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen.

Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht abgewiesen.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat einen Antrag der AfD-Fraktion auf einstweilige Anordnung gegen die Maskentragepflicht und andere coronabedingte Anordnungen der Landtagspräsidentin abgewiesen. Die Befürchtungen der AfD-Abgeordneten, dadurch werde ihr Recht auf freie Mandatsausübung unzulässig beschnitten, bezeichnete das Gericht in der am Dienstag in München veröffentlichten Entscheidung als "fernliegend". Daher dürfte die Klage der AfD auch in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg haben.

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