Strafe für Autofahrer

Verschneite Verkehrsschilder sind meist keine Ausrede


Auf verschneiten Straßen ist besondere Vorsicht geboten.

Auf verschneiten Straßen ist besondere Vorsicht geboten.

Wie jedem Autofahrer bekannt sein sollte, haben Schnee und Eis auf der Straße besonderes Gefahrenpotenzial. Daher ist es nicht nur wichtig, sein Fahrzeug rechtzeitig mit Winterreifen auszustatten, sondern sich auch mit anderen Winter-Eventualitäten vertraut zu machen.

Vor allem das Aussehen von Verkehrsschildern sollten sich Autofahrer vor dem ersten Schnee noch einmal genauer ins Gedächtnis rufen. Denn "Verkehrszeichen, die eindeutig aufgrund ihrer Form zu erkennen sind, gelten auch, wenn sie von Schnee verdeckt sind", erklärt Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV). Zu den eindeutig identifizierbaren Verkehrsschildern zählen zum Beispiel das Stoppschild, mit seinen charakteristischen acht Ecken, sowie das dreieckige und auf seiner Spitze stehende Schild "Halt. Vorfahrt gewähren", welches ebenfalls einmalig unter den Verkehrsschildern ist.

Schneebedeckte Schilder mit gleicher Form - wie beispielsweise Verkehrszeichen zur Geschwindigkeitsbegrenzung - bilden jedoch eine Ausnahme. Schließlich ist es egal, ob es sich um ein Tempo-40- oder ein Tempo-70-Schild handelt, das Aussehen ist das gleiche. Daher ist es in der Regel auch unmöglich die korrekte Geschwindigkeitsbegrenzung abzulesen, wenn sich auf dem Schild eine dicke Schneeschicht befindet.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat aufgrund dessen entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen zur Begrenzung der Geschwindigkeit ihre Gültigkeit verlieren. Trotzdem ist diese Ausnahmeregelung kein Freifahrtschein für Raser, schließlich darf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerhalb und außerhalb von Ortschaften (50 bzw. 100 km/h) zu keiner Zeit überschritten werden. Des Weiteren gilt die Ausnahmeregelung auch nur für ortsunkundige Fahrer. Ortskundige Verkehrsteilnehmer müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen der Schilder halten, auch wenn die Verkehrszeichen durch den Schnee nicht lesbar sind. Ansonsten riskieren Autofahrer ein Bußgeld und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot.

"Wer im Winter zu schnell fährt, geblitzt wird und der Strafe entgehen möchte, muss daher nachweisen, dass er 1. ortsunkundig ist und 2. das Verkehrsschild verschneit und somit unkenntlich war. In vielen Fällen erweist sich dies jedoch als problematisch", so Mathias Voigt.

Im Winter gehen nicht nur von Schnee und Eis Gefahren für Verkehrsteilnehmer aus. Auch Kleidung kann zu unerwarteten Schwierigkeiten führen. So können vor allem schwere Winterschuhe und dicke Wollmäntel die Beweglichkeit des Fahrers deutlich einschränken und in gefährlichen Situationen dazu führen, dass der Autofahrer nicht richtig oder nicht schnell genug reagieren kann.

Ähnlich sieht es auch bei Schals und Mützen aus. Rutschen sie zu sehr ins Gesicht, beeinträchtigen sie die Sicht des Fahrers nach vorne und zur Seite, wodurch Gefahren womöglich erst zu spät erkannt werden und Unfälle die Folge sein können. Um in Winter sicher durch den Verkehr zu kommen, empfiehlt es sich deshalb, entweder die dicke Winterkleidung vor Fahrtantritt abzulegen oder Kleidung zu tragen, die weder die eigene Beweglichkeit noch die Sicht auf die Straße behindert.

Weitere Informationen zum Verhalten in winterlichen Gefahrsituationen, mögliche Bußgelder sowie Tipps fürs winterfeste Auto hat der VFBV unter www.bussgeldkatalog.org/winter zusammengestellt.