Bundeskabinett

Neue Regeln für E-Scooter in Sicht

Neue E-Scooter sollen ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet sein.

Neue E-Scooter sollen ab dem Jahr 2027 verpflichtend mit Blinkern ausgerüstet sein.

Von dpa

Für E-Scooter sollen einige neue Regeln kommen. Das Kabinett billigte einen Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der unter anderem Vorgaben für die Ausstattung und das Abstellen vorsieht - aber auch höhere Geldbußen bei Verstößen. So sollen neue E-Scooter ab 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Kommunen sollen Regeln zum Abstellen von E-Scootern festlegen können, die von Plattformen vermietet werden. Mit der Novelle muss sich im nächsten Schritt noch der Bundesrat befassen.

Regelungen für E-Scooter sollen demnach an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.

2024 ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen. (Archivfoto)

2024 ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen. (Archivfoto)

Das Verwarnungsgeld fürs Fahren auf Gehwegen soll an das für den Radverkehr angeglichen und dadurch laut Ministerium im Regelfall von 15 Euro auf 25 Euro erhöht werden. Ebenfalls erhöht werden soll das Verwarnungsgeld fürs nicht erlaubte Fahren mit mehreren Personen - und zwar von 5 Euro auf 25 Euro.

Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung auf Wirksamkeit, Zielsetzung und die Folgen für die Verkehrssicherheit zu prüfen. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte im Juni dem „Tagesspiegel“ gesagt, zwar seien E-Scooter im „Mobilitätsmix“ der Städte kaum mehr wegzudenken. Seit Markteinführung hätten sich die Gegebenheiten aber verändert. „Immer mehr Mietroller und Mietfahrräder erhitzen seitdem allerorts die Gemüter.“

Das Ministerium hatte einen Entwurf der Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Länder und Verbände konnten dazu Stellung nehmen. Nach Änderungen erfolgte eine erforderliche sogenannte Notifizierung bei der EU-Kommission.

Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.

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