Krebserregender Unkrautvernichter?

Abgeordnete senden Fragen zu Glyphosat nach Brüssel


Verbraucherschützer halten den Unkrautvernichter Glyphosat für gesundheitgefährdend. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft das Mittel als "wahrscheinlich krebserregend ein". Das Bundesinstitut für Risikobewertung gibt dagegen seit Jahren Entwarnung.

Verbraucherschützer halten den Unkrautvernichter Glyphosat für gesundheitgefährdend. Die Weltgesundheitsorganisation WHO stuft das Mittel als "wahrscheinlich krebserregend ein". Das Bundesinstitut für Risikobewertung gibt dagegen seit Jahren Entwarnung.

Von Manfred Fischer / Onlineredaktion

Mehrere Dutzend Abgeordnete drängen auf eine umfassende Untersuchung des unter Krebsverdacht stehenden Unkrautvernichters Glyphosat.

In einem an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis gerichteten Schreiben stellen sie eine Reihe von Fragen zur laufenden Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde Efsa.

Der per E-Mail am Dienstag verschickte Brief wurde von 59 vorwiegend grünen und linken Abgeordneten aus Bundestag und Europaparlament unterzeichnet und liegt der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vor. Mit unterschrieben haben auch Josef Göppel (CSU, Bundestag) und der italienische Europaabgeordnete Piernicola Pedicini (Fünf Sterne).

Die Efsa untersucht Glyphosat derzeit und soll nach früheren Angaben bis November eine Empfehlung über die Neuzulassung abgeben. Kernpunkt ihrer Kritik ist für die Abgeordneten ein Bericht des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), das bei richtiger Anwendung kein krebserzeugendes Risiko für den Menschen sieht. Der BfR-Bericht bildet die Grundlage für die Untersuchung der Efsa.

Die Unterzeichner verweisen auf die Bewertung der Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Glyphosat für wahrscheinlich krebserregend hält und erhoffen sich Auskunft unter anderem zu den Methoden der Efsa und ihrem "selektiven Ansatz".

Harald Ebner, Pestizidexperte der Grünen Bundestagsfraktion, hat den Brief nach Angaben seines Büros initiiert. "Der fehlerhafte und verharmlosende Bericht des Bundesinstituts für Risikobewertung kann und darf nicht die Basis für eine Neuzulassung des Pflanzengifts sein", kommentierte er.