Zweiter Prozess dauert länger

Viele Fragen im Fall Dominik R. noch offen


Sollte eigentlich für zwölf Jahre ins Gefängnis: Dominik R. (M.) aus Freyung muss nur wenige Jahre nach seinem Prozess erneut auf die Anklagebank. Es geht um den selben Fall, der sich nun anders darstellt.

Sollte eigentlich für zwölf Jahre ins Gefängnis: Dominik R. (M.) aus Freyung muss nur wenige Jahre nach seinem Prozess erneut auf die Anklagebank. Es geht um den selben Fall, der sich nun anders darstellt.

Von dpa

Zum zweiten Mal wird das grausame Verbrechen an einer jungen Mutter aus dem Bayerischen Wald vor Gericht verhandelt. Angeklagt ist der Ex-Freund der 20-Jährigen. Die Aussagen etlicher Zeugen belasten ihn. Das Verfahren dauert an. Ein Zwischenstand.

Es ist ein Fall von außergewöhnlicher Brutalität. Die Tötung einer 20 Jahre alten Frau aus Freyung im Oktober 2016 beschäftigt zurzeit die Justiz im niederbayerischen Deggendorf und lässt Prozessbeobachter teilweise sprachlos zurück. Angeklagt ist vor dem Landgericht der heute 28 Jahre alte Ex-Freund des Opfers. Die entscheidende Frage, die durch das Verfahren geklärt werden soll, lautet: Hat er die Mutter seines Sohnes erstochen, als sie schon schlief? Eine Tötung im Schlaf würde das Mordmerkmal der Heimtücke bedeuten. Das Urteil wird noch nicht wie einst geplant am Freitag (3.6.) gesprochen. Zusätzliche Prozesstage wurden anberaumt.

Etliche Zeugen sind in dem Prozess schon gehört worden. Ihre Aussagen haben Gewicht, und es fällt ihnen zum Teil sichtlich schwer, über die Tat zu sprechen. Es geht auch um grausame Details. Die Mutter des Opfers sitzt regelmäßig im Verhandlungssaal, direkt gegenüber dem Mann, der ihr die Tochter genommen hat. Bereits 2017 wurde der Angeklagte rechtskräftig verurteilt, damals vor dem Landgericht Passau wegen Totschlags. Nun droht dem Deutschen ein Mordurteil.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Im Fokus stehen Freunde des Täters und des Opfers, die im ersten Prozess zum Teil fälschlicherweise zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten. Die bisweilen widersprüchlichen Aussagen zu entwirren und mit unzähligen Chat-Nachrichten abzugleichen, ist nicht einfach. Hinzu kommt: Die Freundschaften und Beziehungen der Zeugen untereinander waren nicht immer stabil, manchmal sagte wohl einer etwas, nur um dem anderen weh zu tun und um es später wieder zurückzunehmen. Im Kern decken sich die Aussagen jedoch. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte erklären lassen, die Zeugenaussagen, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, stimmten nicht. Die Verteidiger zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Zeugen.

Der ehemals beste Freund des Angeklagten war sichtlich angespannt. Einige Tage nach der Tat habe sein Freund ihm auf der Fahrt in ein Fast-Food-Lokal erzählt, was in jener Nacht passiert sei: Dass seine Freundin sich endgültig von ihm - dem jetzt Angeklagten - habe trennen wollen, dass er im Wohnzimmer gewartet habe, bis sie nebenan schlief und währenddessen Wodka getrunken habe und dass er sie dann im Bett erstochen habe. Nach dem ersten Stich in den Hals habe die Frau wohl noch etwas sagen wollen, was ihr nicht mehr möglich gewesen sei. Die Leiche habe er in die Badewanne zum Ausbluten gelegt.

Die Ex-Freundin des Zeugen sagte, dieser habe ihr damals von dieser Autofahrt berichtet. Die Freundin des Bruders des Angeklagten sagte zudem, der Angeklagte habe seinem Bruder damals erzählt, mit der Leiche bis zum Eintritt der Totenstarre Sex gehabt zu haben, weil er der Letzte habe sein wollen, der mit der Frau Sex hatte. Auch der einst beste Freund berichtete, davon gehört zu haben. Es fiel ihm sichtlich schwer, überhaupt darüber zu sprechen.

Unter den Zeugen war auch eine Passauer Juristin, die den besten Freund später als Ermittlungsrichterin wegen seiner Falschaussage vernommen hatte. Der junge Mann sei sehr glaubhaft gewesen, sagte sie. Es schien, als sei er extrem erleichtert gewesen, endlich alles zu sagen, was er wusste. Was den mutmaßlichen Missbrauch der Toten durch den Angeklagten betrifft, schien sich der Zeuge geekelt zu haben. Auch sei es ihm wohl schwer gefallen, seinem einst besten Freund quasi in den Rücken zu fallen.

Hat der Sohn die Tat mitansehen müssen?

Die Staatsanwältin sagte, sie sei schockiert gewesen, als sie von dem Zeugen hörte, dass der kleine Sohn des Angeklagten bei besagter Autofahrt dabei gewesen sei. Er soll weniger fröhlich als sonst gewirkt haben. Schon im ersten Prozess stand die Frage im Raum, ob der Bub wohl auch die Tat selbst miterlebt hat. Die Großmutter, bei der der Bub lebt, sagte jedenfalls aus, dass der Kleine bei einer Geburtstagsfeier kurz nach der Tat laut geschrien habe, als ein Gast mit einem Messer den Kuchen anschnitt.

Die Ex-Freundin des Zeugen, die im ersten Verfahren 2017 ebenfalls zugunsten des Angeklagten falsch ausgesagt hatte, habe bei ihrer Vernehmung "fertig" gewirkt, sagte die damalige Ermittlungsrichterin. Die junge Frau sei wegen des Falles in psychologischer Behandlung gewesen. Der Zeugin sei der Unterschied zwischen Totschlag und Mord nicht klar gewesen. Es sei ihr unangenehm gewesen, dass wegen ihrer Falschaussage das Thema wieder aufgerollt wird.

Was das Verfahren auch deutlich macht: Wie sehr die Tat auch das Umfeld des Täters betrifft. Freunde und der Bruder etwa, die mutmaßlich ins Vertrauen gezogen wurden und mit diesem Wissen umgehen mussten und müssen. Er wolle alles total verdrängen und nichts mehr damit zu tun haben, sagte der ehemals beste Freund.

Viele Fragen sind in dem Verfahren noch offen. Etwa, ob der Angeklagte bei der Reinigung der Wohnung und bei der Flucht Hilfe bekommen hat - und falls ja, von wem. Einige Gutachten stehen aus.

Der Fall sorgte 2016 auch deshalb für Aufsehen, weil der Täter sein Opfer in Folie verpackt in der Wohnung versteckt hatte und mit dem kleinen Sohn nach Spanien geflohen war. Von dort aus schickte er vom Handy des Opfers Nachrichten an deren Angehörige, um diese in Sicherheit zu wiegen. Zudem ließ er sich ein Tattoo mit dem Namen und den Lebensdaten der jungen Frau sowie dem Satz "Danke für alles" auf den Arm stechen. Die Mutter der 20-Jährigen entdeckte zwei Wochen nach der Tat die Leiche.