Verstöße gegen Corona-Maßnahmen

Polizei verärgert wegen Geburtstagspartys


Geburtstagspartys mussten von der Polizei aufgelöst werden. (Symbolbild)

Geburtstagspartys mussten von der Polizei aufgelöst werden. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Das fünfte Wochenende mit Ausgangsbeschränkungen liegt hinter uns und Niederbayern startet am heutigen Montag in die erste Woche mit leicht gelockerten Regelungen. Die Polizei gibt einen Einblick in die Einsatzlage vom vergangenen Wochenende.

Die Bilanz der Polizei zum vergangenen Wochenenende fällt überwiegend positiv aus. 240 Beamte in Niederbayern haben insgesamt mehr als 3.700 Kontrollen durchgeführt. rund um das Thema Corona durchgeführt. 344 Verstöße wurden zur Anzeige gebracht, fast ausschließlich handelte es sich dabei um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung. Vereinzelt mussten am Wochenende auch wieder Anzeigen im Gastronomiebereich, bei Ladengeschäften und sonstigen Einrichtungen bearbeitet werden.

Besonders unerfreulich waren für die Polizei zwei Geburtstagspartys im Landkreis Straubing-Bogen. 9 und 14 Personen mussten hier jeweils wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung angezeigt werden. In Passau musste die Polizei eine Party mit 12 Teilnehmern auflösen, weil sich die Gruppe zum gemeinsamen Trinken auf einem öffentlichen Platz getroffen hatte.

Die überwiegende Mehrheit der niederbayerischen Bevölkerung halte sich diszipliniert an die derzeit geltenden Beschränkungen, sagte der Präsident des niederbayerischen Präsidiums, Herbert Wenzl. Mit den nun gültigen Lockerungen im Hinblick auf Sport, Spazierengehen und Bewegung an der frischen Luft zusammen mit einer haushaltsfremden Person, sowie der Öffnung mancher Geschäfte baut die Polizei auf die Vernunft der Bevölkerung. Trotz Öffnung von Bau- und Gartenmärkten sollen nur unaufschiebbare Besorgungen erledigt werden. Wenn möglich sollen gemeinsame Einkaufslisten mit Nachbarn und Familie erstellt werden, sodass möglichst wenig Menschen zu den Märkten fahren müssen. Bei erhöhtem Personenaufkommen vor den Märkten wird auf die Einhaltung des Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske hingewiesen.