Sexuelle Gewalt

Theresa wurde Opfer sexueller Gewalt - das ist ihre Geschichte


Nein heißt Nein.

Nein heißt Nein.

Von Melanie Nusko

Theresa schläft, als jemand versucht, ihr den Slip auszuziehen. Die 18-Jährige ist nur eines von vielen Opfern sexueller Gewalt. Mit ihrer Geschichte will sie anderen Mut machen.

In Theresas* Zimmer ist es dunkel und still. Trotzdem wird sie wach. Sie spürt eine Hand an ihrer Hüfte. Jemand zieht ihren Slip nach unten. Theresa bewegt sich. Die Augen lässt sie geschlossen. "Vielleicht hört er auf, wenn er merkt, dass ich wach bin", denkt sie. Aber er macht weiter. Immer, wenn sie sich bewegt, lässt er kurz die Hände von ihr. Sobald sie sich still hält, zieht er wieder an der Unterhose. Schreien kann Theresa nicht. Sie wehrt sich nicht. Die 17-Jährige ist starr vor Angst. Trotzdem schafft sie es, ihr Handy zu nehmen. Weil sie auf der Seite liegt, kann er es nicht sehen. Theresa schreibt ihrer Freundin, die auch im Haus ist. Ihr Slip sitzt mittlerweile bei der Mitte ihres Oberschenkels. Weiter kommt er nicht. Theresas Freundin platzt ins Zimmer.

Nach der Tat will sich Daniel freikaufen

Juli 2020. Heute ist Theresa, die aus der Nähe von Dingolfing kommt, 18 Jahre alt. Über den Vorfall spricht sie gefasst. Es ist nun fast ein Jahr her, als Daniel*, der damalige Freund ihrer Schwester, versucht, sie im Schlaf auszuziehen. Mittlerweile geht es ihr wieder besser. Vor ein paar Monaten war das noch anders. In ihrem Zimmer fühlt sich Theresa lange nicht mehr wohl. "Jedes Mal, wenn ich in meinem Bett lag, hatte ich die gleiche Sicht wie damals." Die dort lauernden Trigger und dieser eine Gedanke halten sie nächtelang wach: "Was wäre passiert, wenn ich nicht aufgewacht wäre?" Rund einen Monat nach der Tat bekommt Theresa Schlafstörungen, Panikattacken und Angst im Dunkeln. "Ich hatte immer das Gefühl, dass mich jemand beobachtet und ich nicht alleine im Raum bin." Etwa zeitgleich geht sie zur Polizei. Das war für sie von Anfang an klar. "Ich wollte ihm nur etwas Zeit geben, um sich selbst anzuzeigen", erklärt Theresa. Für Daniel kommt das aber nicht infrage. "Einen Tag nach dem Vorfall hat er meinen Eltern sogar Geld angeboten, damit wir nicht zur Polizei gehen." Seine Begründung: Er möchte Beamter werden. Vorbestraft zu sein, würde sich da nicht gut machen.

Was Theresas Familie lange nicht weiß: Die Geschichte der beiden beginnt schon viel früher. Das gesteht sie ihnen erst nach dem Vorfall. Bei einem Sonnwendfeuer 2018 lernt Theresa Daniel kennen. Die beiden verstehen sich gut und unterhalten sich, mehr Interesse zeigt Theresa aber nicht. Daniel lässt nicht locker. Er fragt sie mehrmals nach ihrer Handynummer und bringt sie schließlich dazu, ihn zu küssen. "Und ich, 16 und mit Bier intus, hab das dann eben gemacht", blickt Theresa zurück. Ein paar Wochen später kommt Daniel mit Theresas älterer Schwester zusammen. Von dem Kuss erzählen sie ihr nichts. "Für mich war das immer ein bisschen komisch, als er bei uns zuhause war, aber wir haben uns gut verstanden", erzählt Theresa.

Eines Nachts will sich Daniel mit ihr treffen. Lust hat sie keine - aber wieder einmal lässt er nicht locker. "Ich dachte mir eben: Für fünf Minuten schnell im Auto reden, das geht schon", blickt sie zurück. Aber Daniel fährt los und bringt Theresa zu sich nach Hause. "Ab da wusste ich: Das war eine schlechte Idee." Er streichelt ihren Oberschenkel und küsst sie. Theresa dreht sich weg. Doch er versucht es ein weiteres Mal. Wieder blockt sie ab. Sein Fehlverhalten sieht Daniel nicht ein. Er versucht sogar noch, Theresa ein schlechtes Gewissen einzureden. "Er hat dann gesagt: ‚Wir haben schon so viele Geheimnisse, da ist es doch jetzt eh schon egal.'" Erst als die Sonne aufgeht, bringt er Theresa zurück. "Ab da habe ich ihn dann komplett ignoriert und bin immer aus dem Raum gegangen, wenn er gekommen ist." Rund ein Jahr passiert nichts mehr - bis zu dieser einen Nacht.

Erst fünf Monate später holt sich Theresa Hilfe

Dass ihr so etwas zuhause passiert ist, trifft die 18-Jährige hart: "Wenn ich weggehe, sagen meine Eltern immer, dass ich vorsichtig sein soll. Und dann passiert es in meinem eigenen Bett, in dem ich mich eigentlich sicher fühlen sollte." Erst nachdem sie ihr Zimmer umstellt, kann Theresa besser schlafen. Die Probleme sind deshalb aber nicht weg. Nach fast fünf Monaten sucht sie sich professionelle Hilfe bei einem Frauennotruf. Sie lernt, woher die Panikattacken stammen und wie sie diese in den Griff bekommt.

Oft gibt sich Theresa noch selbst die Schuld: "Das war wie ein kleiner Teufel, der auf meiner Schulter saß und mir das einreden wollte." Auch hier hilft ihr der Frauennotruf. "Ich habe gelernt, dass es nicht meine Schuld ist, egal, was du machst oder welche Kleidung du trägst. Du hast das Recht, dass dir sowas nicht passiert."

Daniel ist bereits verurteilt. Über die Höhe der Strafe wird noch verhandelt. Mit ihrer Geschichte will Theresa anderen Opfern Mut machen: "Niemand sollte sich dafür schämen."

Betroffene finden Hilfe beim Opfer-Telefon des Weißen Rings unter der Nummer 116 006 oder online unter weisser-ring.de.

*Namen von der Redaktion geändert.

Interview mit zwei Sozialpädagoginnen über Täter und Opfer sexueller Gewalt

Christiane Mendler-Härtl (links) und Stephanie Schurz haben täglich mit Opfern von sexueller Gewalt zu tun.

Christiane Mendler-Härtl (links) und Stephanie Schurz haben täglich mit Opfern von sexueller Gewalt zu tun.

Christiane Mendler-Härtl und Stephanie Schurz sind Sozialpädagoginnen bei der Landshuter Interventionsstelle (LIS). Im Interview erklären sie unter anderem, warum sich Betroffene meist nicht wehren können.

Im Fall von Theresa stammt der Täter aus dem eigenen Umfeld. Ist das normal?

Stephanie Schurz: Bei den Klienten, die ich schon hatte, kannte eigentlich jeder den Täter. Da war niemand dabei, bei dem ein Unbekannter eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung begangen hat. Selbst wenn es zum Beispiel nach einem Discobesuch war, war es immer ein Freund oder zumindest jemand, den man schon mal gesehen hat.

Unser Täter war ja schon länger an Theresa interessiert, ist aber schließlich mit ihrer Schwester zusammengekommen. Was könnte sein Motiv für die versuchte Nötigung gewesen sein?

Christiane Mendler-Härtl: Ich sehe das immer aus einer psychologischen Sicht. Wenn man sich mit Tätern beschäftigt, weiß man einfach, dass die Motivation häufig Macht ist. Diese Menschen haben einen schwachen Charakter und müssen das über eine Machtdemonstration ausgleichen. Und das geht eben ganz gut über sexuelle Gewalt.

Ist so eine Tat eine Kurzschlussreaktion oder geplant?

Stephanie Schurz: Ich glaube schon, dass man sowas plant. Wann es passiert, plant man vielleicht nicht, aber, dass es passiert. Der Hintergedanke ist dabei oft: "Die krieg ich schon". In unserem Fall war der Moment wohl auch gerade einfach günstig.

Theresa konnte sich während der Tat nicht wehren oder schreien, sie war hilflos. Woher kommt diese Schockstarre?

Christiane Mendler-Härtl: Das ist ein normales Phänomen bei so einem Übergriff. Das hat etwas mit hirnphysiologischen Abläufen zu tun. Der Körper reagiert dann instinktiv so, um sich zu schützen. Es gibt natürlich Menschen, die dann kämpfen oder fliehen können, aber die allermeisten sind dieser Situation hilflos ausgeliefert.

Der Vorfall ereignete sich im Zimmer des Opfers, wo sie sich eigentlich sicher fühlen sollte. Was macht das mit einem?

Christiane Mendler-Härtl: Das verunsichert einen noch mehr ...

Die vollständige Antwort auf diese und weitere Fragen findest du in der neuen Folge unseres Podcasts Sprechstunde. Hier geht's zum Podcast.

Drei Fragen an eine Fachanwältin für Strafrecht

Narine Schulz ist Fachanwältin für Strafrecht in Regensburg.

Narine Schulz ist Fachanwältin für Strafrecht in Regensburg. 

1.Ab wann gilt ein Übergriff als Straftat?

Im Strafgesetzbuch beschäftigen sich 29 Paragrafen mit den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Um die unterschiedlichen Delikte zu verwirklichen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.

Zum Beispiel liegt ein sexueller Übergriff vor, wenn der Täter eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen des Opfers vornimmt. Wenn jemand sich über ein "Nein" hinwegsetzt und sexuelle Handlungen vornimmt, macht er sich strafbar. Ein "Nein" muss nicht ausdrücklich erfolgen, sondern es reicht aus, wenn der andere durch sein Verhalten eindeutig zeigt, dass er die Handlung nicht will.

Für die sexuelle Ausnutzung ist es notwendig, dass der Täter sexuelle Handlungen an einer Person vornimmt, die keinen klaren entgegenstehenden Willen bilden kann, zum Beispiel, weil sie betrunken oder ohnmächtig ist.

Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn eine der oben genannten Straftaten mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden wird. Das Eindringen kann auf verschiedene Arten erfüllt werden. Ein Zungenkuss reicht hier nicht aus.

Bei einer sexuellen Belästigung muss der Täter das Opfer körperlich berühren. Die Berührung muss "sexuell bestimmt" sein und das Opfer muss sich belästigt fühlen. Unerwünschte Berührungen, ein "Klaps auf den Po" oder aufgedrängte Küsse sind sexuelle Belästigungen.

2.Wie werden diese Taten bestraft?

Die Strafen sind je nach Delikt sehr unterschiedlich. Die sexuelle Belästigung wird zum Beispiel mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die konkrete Strafe wird durch das Gericht bestimmt und ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig, zum Beispiel den Beweggründen des Täters oder den Folgen für das Opfer. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden oft Freiheitsstrafen verhängt. Die meisten Straftatbestände sind mit hohen Mindestfreiheitsstrafen vorgesehen.

3.Welche Möglichkeiten habe ich als Opfer?

Die Opfer eines Sexualdelikts sollten sich unbedingt Hilfe holen, um das Erlebte verarbeiten zu können. Es gibt verschiedene Portale und Beratungsstellen - sowohl online, telefonisch als auch vor Ort, wo man sich, auch anonym Unterstützung holen kann. Bei einer Vergewaltigung ist es wichtig, sofort medizinische Hilfe zu holen, um die Spuren zu sichern. Auch wenn man sich nicht sicher ist, ob eine Strafanzeige in Frage kommt, ist es wichtig, diesen Schritt vorzunehmen, um später die Möglichkeit zu haben, ein Strafverfahren einleiten zu lassen. -mel-