Dass es am Dienstagmittag vor dem Arbeitsgericht nicht zu einer schnellen Einigung kommen würde, zeigte sich bei der Güteverhandlung im Fall Hannelore Omari gegen die Lebenshilfe Landshut recht bald. Nicht nur bei der Frage, was unter einer Restpostenimpfung zu verstehen ist, sondern auch über die Höhe einer fairen Abfindung klaffen die Ansichten der beiden Parteien weit auseinander.

Auf der Seite der Kläger, die ehemalige Geschäftsführerin der Lebenshilfe, Hannelore Omari mit Rechtsanwalt Gerhard Rieger von der Münchner Kanzlei Rieger Endres Rechtsanwälte - auf der Seite der Beklagten, Willibald Löw, Lebenshilfe-Vorstandsmitglied und Rechtsanwältin Eva-Maria Staneff (Kanzlei Eversheds Sutherland). Die Lebenshilfe hatte sich im Dezember von ihrer Geschäftsführerin getrennt, nachdem Zeugenaussagen eine "neue Faktenlage" bezüglich der Impfdrängler-Vorwürfe gegen Omari hervorgebracht hätten. Nun schilderten beide Parteien vor dem Arbeitsgericht ihre Sicht der Dinge.