Landkreis Regensburg

Klage gegen Stadt Neutraubling abgewiesen


Das Regensburger Landgericht entschied heute im Fall einer Klage vom Haus Thurn und Taxis gegen die Stadt Neutraubling. (Symbolfoto)

Das Regensburger Landgericht entschied heute im Fall einer Klage vom Haus Thurn und Taxis gegen die Stadt Neutraubling. (Symbolfoto)

Von Redaktion idowa

An diesem Montag wurde die Klage des Fürstenhauses Thurn und Taxis gegen die Stadt Neutraubling vor dem Regensburger Landgericht abgewiesen. Gegenstand der Streitigkeiten war ein Grundstück in Neutraubling.

Laut Thomas Polnik vom Landgericht in Regensburg wurde das betreffende Gründstück 1985 von Thurn und Taxis an die Stadt Neutraubling veräußert. Allerdings unter Auflagen. Das Fürstenhaus hatte zur Bedingung gemacht, dass das Areal nur für öffentliche Zwecke genutzt werden darf. Diese Bedingung sah Thurn und Taxis nicht erfüllt, denn die Stadt Neutraubling hat einen Teil des Grundstücks an die Katholische Jugendfürsorge veräußert. Diese plant den Bau einer Schule.

Das Gericht folgte mit der Klageabweisung den Argumenten der Stadt Neutraubling. Diese erklärte, dass die Auflagen des Kaufvertrags erfüllt wurden, da das Grundstück für Bildungszwecke genutzt wird. Außerdem darf die Stadt in Absprache mit der Katholischen Jugendfürsorge die Räumlichkeiten nach dem Bau nutzen. Das Haus Thurn und Taxis hatte argumentiert, dass hier allein wirtschaftliche Zwecke verfolgt würden.

Nun kann das Haus Thurn und Taxis Berufung am Oberlandesgericht Nürnberg gegen die Klageabweisung einlegen.