Nächster Koalitionsstreit in Bayern

Wie geht's weiter mit Bars und Kneipen?


Markus Söder (r, CSU) und Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Markus Söder (r, CSU) und Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Von mit Material der dpa

Überraschend hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Schankwirtschaften im Freistaat eine Öffnungsperspektive verschaffen. Das Urteil setzt die uneinige Koalition kurz vor der Sommerpause unter Druck.

Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs droht am Dienstag im Kabinett ein neuer Streit der Koalitionäre zur Öffnung von Bars und Kneipen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte bereits am Freitag angekündigt, dass er gegen eine völlige Freigabe sei. Er betonte, dass das Gericht zwar eine generelle Schließung nicht mehr für verhältnismäßig halte, Einschränkungen wie eine Koppelung an die Inzidenzwerte oder andere Auflagen seien aber ausdrücklich zulässig. Denkbar seien daher etwa spezielle Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholausschank oder zu einer Sitzplatzpflicht.

Dagegen hatte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärt, es sei "höchste Zeit", dass auch Bars und Kneipen nach dem langen Lockdown wieder ihren Geschäften nachgehen und Gäste bedienen dürften. Öffnungen mit bewährten Konzepten seien verantwortbar und könnten dazu führen, dass weniger private Treffen in Partykellern oder im öffentlichen Raum stattfänden.

Die Koalition steht damit in ihrer zunächst letzten geplanten Kabinettssitzung vor der Sommerpause einmal mehr vor der schwierigen Aufgabe, zwei sehr unterschiedliche Positionen in ein gemeinsames Konzept zu gießen. Dies hatte jüngst etwa auch bei Fragen zur Maskenpflicht für Schüler immer wieder für Ärger gesorgt.

Der Verwaltungsgerichtshof hatte am Freitag entschieden, dass reine Kneipen und Bars im Freistaat ab sofort auch innen wieder öffnen dürfen. Er kippte damit die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.