Nach Verurteilung in Regensburg

Kinder in Schwarzach getötet: Verteidigung beantragt Revision


Der 37-jährige Angeklagte soll im Mai 2020 in Schwarzach im Landkreis Straubing-Bogen seine sechsjährige Tochter und seinen achtjährigen Sohn getötet haben. Verteidiger Uwe Grabner beschrieb die Tötung der Kinder als erweiterten Suizidversuch des Angeklagten.

Der 37-jährige Angeklagte soll im Mai 2020 in Schwarzach im Landkreis Straubing-Bogen seine sechsjährige Tochter und seinen achtjährigen Sohn getötet haben. Verteidiger Uwe Grabner beschrieb die Tötung der Kinder als erweiterten Suizidversuch des Angeklagten.

Von mit Material der dpa

Nach der Verurteilung eines Mannes in Regensburg wegen Mordes an seinen beiden Kindern hat die Verteidigung Revision beantragt. Das Urteil sei somit noch nicht rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Landgerichtes am Mittwoch. Der 37 Jahre alte Vater der zwei getöteten Kinder war in der vergangenen Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf eine 14-jährige Haftstrafe wegen Totschlags plädiert.

Der Vater hatte gestanden, seine Kinder im Mai 2020 gefesselt und dann erwürgt zu haben. Sohn und Tochter ließen sich bereitwillig fesseln, weil ihnen der Vater gesagt hatte, er spiele einen Polizisten. Der Deutsch-Serbe lebte getrennt von der Mutter der Kinder in Schwarzach im Landkreis Straubing-Bogen. Nach der Tat unternahm er einen Suizidversuch.

Der Mann habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Die acht und sechs Jahre alten Kinder seien arg- und wehrlos gewesen. Als Motiv sah die Strafkammer Besitzwillen. Der Mann habe seine Kinder nicht seiner Ex-Freundin und deren Partner überlassen wollen. In einem Brief schrieb er der Mutter: "Ich ertrage es nicht, wenn ein Fremder über meine Kinder herrscht" und "Ich hoffe, Du leidest sehr".

Am Ende der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter eindringlich an den Vater appelliert, das Urteil zu akzeptieren, damit die durch die Tat psychisch schwer angeschlagene Mutter der Kinder und die Angehörigen zur Ruhe kommen könnten. Zumal das Urteil eine Strafaussetzung zur Bewährung nach 15 Jahren möglich mache und die Verteidigung 14 Jahre Haft gefordert hatte - was zeitlich also kaum ein Unterschied sei, so der Vorsitzende Richter.