Nach Klagen gegen Ablehnung

Corona-Erkrankungen von Polizisten weiter kein Dienstunfall


Eine Polizistin Blickt zu Passanten mit Masken.

Eine Polizistin Blickt zu Passanten mit Masken.

Von dpa

Die Corona-Infektionen sind im vergangenen Jahr auch bei der bayerischen Polizei in die Höhe geschnellt. Doch über die Frage, ob eine Infektion bei der Arbeit als Dienstunfall gilt, gibt es in Bayern weiter Streit.

Der Freistaat erkennt Corona-Erkrankungen von Polizisten weiterhin nicht als Dienstunfall an. "Nach unserem Kenntnisstand wurden seitens des Landesamts für Finanzen bisher keine Corona-Erkrankungen als Dienstunfall anerkannt", teilte ein Sprecher des für die Polizei zuständigen bayerischen Innenministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 21. Oktober 2021, wonach die Corona-Erkrankung eines Polizeibeamten in dem konkreten Fall als Dienstunfall anzuerkennen ist, ist bislang noch nicht rechtskräftig. Der betroffene Neu-Ulmer Polizist war mit Kollegen bei einem Sportlehrgang bei der Bereitschaftspolizei im oberbayerischen Eichstätt. Nach diesem Lehrgang seien bei 19 von 21 Teilnehmern Corona-Infektionen festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher.

Unfallfürsorge bei Dienstunfällen

Bei Dienstunfällen steht Beamten eine spezielle Unfallfürsorge zu. Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen die Polizisten im Fall von Corona allerdings nachweisen, dass sie sich im Dienst und nicht privat angesteckt haben. Dies ist für die Beamten häufig schwierig.

Im Fall des Polizisten aus Neu-Ulm ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine private Infektion ausgeschlossen werden könne, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung gewesen sei. Er habe dort bei der Bereitschaftspolizei auch während des Lehrgangs übernachtet.

Seit Beginn der Pandemie haben sich nach Angaben des Innenministeriums inzwischen schon mehr als 4600 Polizeibeamte mit dem Coronavirus infiziert. Das sind mehr als dreimal so viele wie zu Beginn des Jahres 2021. Damals gab das Innenministerium die Zahl der infizierten Polizisten mit rund 1400 an.

Mit Stand 20. Dezember 2021 meldete das Ministerium 288 akute Infektionen. Zusätzlich befanden sich zu dem Zeitpunkt 128 Polizisten in Quarantäne. Mehr als 4300 Beschäftigte bei der bayerischen Polizei galten als genesen.

Nach Angaben des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) stellten bislang rund 100 Polizeibeamtinnen und -beamte nach einer Covid-Erkrankung Dienstunfallanträge, die das Landesamt für Finanzen allesamt abgelehnt habe.

Ort und Zeitpunkt der Ansteckung nicht nachvollziehbar

Das Finanzministerium begründet die Ablehnung beispielsweise damit, dass Ort und Zeitpunkt der Ansteckung nicht genau nachvollziehbar seien oder die Infektion nicht "über das allgemeine Ansteckungsrisiko hinaus in besonderer Weise durch die Dienstausübung verursacht" wurde.

Mehrere Polizisten im Freistaat haben gegen die Ablehnung geklagt. Bei den bayerischen Verwaltungsgerichten sind nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München derzeit elf Verfahren zu Corona-Infektionen und Dienstunfällen anhängig, von denen neun Polizistinnen und Polizisten betreffen. Ein Fall - der aus Augsburg - ist inzwischen in zweiter Instanz beim Verwaltungsgerichtshof gelandet.

Doch nicht nur Polizisten fordern vom Freistaat eine Anerkennung von Corona-Erkrankungen als Dienstunfall. Am Verwaltungsgerichtshof ist inzwischen auch die entsprechende Klage eines Lehrers aus Unterfranken in zweiter Instanz anhängig, wie ein Sprecher sagte.

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