Nach Ausleih-Start in Regensburg

Bald E-Scooter in weiteren Städten Ostbayerns?


Wird es E-Scooter schon bald auch in kleineren Städten in Ostbayern geben? Unternehmer Öcal zumindest plant, mit geeigneten Städten in der Region Kontakt aufzunehmen. (Symbolbild)

Wird es E-Scooter schon bald auch in kleineren Städten in Ostbayern geben? Unternehmer Öcal zumindest plant, mit geeigneten Städten in der Region Kontakt aufzunehmen. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Aus anderen Innenstädten sind sie mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Jetzt sind sie auch in Regensburg los: die E-Scooter. Seit Sonntag rollen die Flitzer durch die Domstadt. Anbieter Mikail Öcal plant, mit seinem Startup auch in weitere ostbayerische Städte zu expandieren.

"Auch kleinere Städte sollen von den E-Scootern profitieren", sagt der Schwandorfer Unternehmer. Öcal wolle vor allem Städte mit den Rollern bestücken, in denen größere Anbieter keinen Profit abgreifen können. Die Nachfrage nach den Tretrollern sei in Regensburg generell groß gewesen. Seine Firma "Wave Mobility" war in Regensburg der erste Anwärter für die Scooter-Ausleihe.

Nach Regensburg sollen jetzt also noch weitere Standorte in Ostbayern für "Wave Mobility" - kurz Wamo - hinzukommen.

Aber auch Großstädte, in denen die E-Roller-Zukunft noch nicht begonnen hat, sind für das Startup mit Sitz in Regensburg von großer Bedeutung. Erlangen wird die nächste Stadt sein, in der Wamo ab 1. März vertreten sein wird.

Straubing und Landshut weit oben auf Agenda

Kleinere Städte in der Region fasst Öcal ebenfalls ins Auge. "Um die 50.000 Einwohner sollten die Städte idealerweise haben. Straubing und Landshut stehen ganz weit oben in meiner Agenda. Generell bieten sich Hochschulstädte besonders gut an", sagt der Unternehmer. Städte wie Cham oder Kelheim hingegen hätten zwar Potential, seien für sein Vorhaben aber zu klein.

Mit Straubing wolle Öcal demnächst Kontakt aufnehmen und das Interesse prüfen. Aktuell liegen der Stadtverwaltung laut Pressesprecher Johannes Burgmayer auch keine anderweitigen Anfragen bezüglich des Aufbaus eines E-Scooter-Verleihsystems vor. Burgmayer weist darüber hinaus darauf hin, dass die Stadt in den nächsten Jahren plane, ein Fahrradverleihsystem mit mehreren Stationen innerhalb des Stadtgebiets aufzubauen.

So funktioniert die Ausleihe

Wer mit einem E-Scooter durch Regensburg flitzen möchte, muss sich zunächst die dazugehörige App im App Store oder bei Google Play herunterladen. Mit dieser lassen sich E-Scooter in der Nähe suchen und mieten. Karten zeigen die genauen Standorte der Flitzer an.

Als nächstes muss der QR-Code am E-Tretroller in der App gescannt werden. Alternativ kann auch ein Zahlencode in die App eingegeben werden, der ebenfalls am Roller angebracht ist. Sobald der Button "Entsperren" betätigt wurde, kann losgefahren werden.

Wer die Fahrt beenden möchte, muss zuerst einen geeigneten Parkplatz finden. Nach dem Klick auf den Button "Fahrt beenden" werden die gefahrene Zeit, Kilometer und der Preis angezeigt.

Polizei gibt Tipps

Die neu entdeckte Mobilität in Regensburg ruft auch die Polizei in der Domstadt auf den Plan. In einer Pressemitteilung teilt das Polizeipräsidium Oberpfalz mit, dass Elektroroller, die unter die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fallen, maximal 20 Stundenkilometer schnell sein dürfen. Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht nötig.

Alle Vorschriften, die beispielsweise für das Autofahren gelten, sind ebenso für das Fahren mit E-Scootern verbindlich. Dazu zählen etwa die Einhaltung von Promillegrenzen oder die Nutzung elektronischer Geräte zur Kommunikation.

Grenze für unter 21-Jährige: Null Promille

Wer also einen E-Scooter mit 0,5 Promille oder mehr fährt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Straßenverkehrsgesetz rechnen, die ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot zur Konsequenz hat. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

Eine Straftat begeht auch, wer ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage ist, sicher am Verkehr teilzunehmen. Für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21-Jährige gelten 0,0 Promille.