Mit Kopf gegen Metallsäule

22-Jähriger nach Disco-Prügelei in Zwiesel bewusstlos


Die Zwieseler Polizei musste Samstagnacht gleich zu zwei Disco-Schlägereien ausrücken. (Symbolbild)

Die Zwieseler Polizei musste Samstagnacht gleich zu zwei Disco-Schlägereien ausrücken. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

In der Nacht auf Samstag ist es in einer Diskothek in Zwiesel gleich zu zwei Schlägereien gekommen. Dabei wurden insgesamt fünf Männer verletzt - einer von ihnen so schwer, dass er zeitweise bewusstlos war.

Laut Polizeibericht wurde die erste Prügelei gegen 3.45 Uhr gemeldet. Im Eingangsbereich der Disko in der Alfons-Maria-Daiminger-Straße wurde ein 22-Jähriger von einem Unbekannten gepackt und in den Schwitzkasten genommen. Danach stieß er den jungen Mann noch mit dem Kopf gegen eine Metallsäule. Bei diesem Aufprall ging der 22-Jährige zu Boden und verlor für etwa zehn Minuten das Bewusstsein. Beim Eintreffen der Polizei war der junge Mann zwar wieder ansprechbar, aber noch sichtbar verwirrt. Er kam zur Untersuchung in das örtliche Krankenhaus. Über die Schwere seiner Verletzungen ist bisher nichts bekannt. Zum Täter liegt leider keine Beschreibung vor, allerdings hofft die Polizei, ihn durch die Auswertung der Videokameras im Eingangsbereich überführen zu können.

Nur etwa zehn Minuten nach diesem Fall kam es auf dem Parkplatz der Diskothek noch zu einem weiteren Streit. Ein 19-jähriger Langdorfer war hier mit einigen anderen Besuchern aneinandergeraten. Mehrere Personen wollten dazwischen gehen und schlichten, als der stark betrunkene 19-Jährige anfing, wild um sich zu schlagen. Er traf dabei vier junge Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren und verletzte sie jeweils leicht.

Laut Polizei ist noch unklar, ob es zwischen den beiden Fällen einen Zusammenhang gibt und der 19-Jährige auch für die erste Prügelei als möglicher Täter infrage kommt. Das müssen weitere Ermittlungen klären. Disco-Besucher, die einen oder beide Vorfälle beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 09922/8406-0 zu melden und als Zeugen zur Verfügung zu stellen.