Meldung des Landratsamtes Cham

Die aktuelle Corona-Lage im Landkreis


Informationen des Landkreises Cham zur aktuellen Corona-Lage und der Ausgabe von FFP2-Masken.

Informationen des Landkreises Cham zur aktuellen Corona-Lage und der Ausgabe von FFP2-Masken.

Von Redaktion idowa

Das Landratsamt Cham gibt in einer Pressemitteilung vom Montag die aktuellen Entwicklung hinsichtlich der Corona-Pandemie bekannt. Außerdem informiert die Behörde über den Modus der Beschaffung von FFP2-Masken für Bedürftige.

Demnach wurden in den vergangenen sieben Tagen (gerechnet zum 18. Januar) dem Gesundheitsamt am Landratsamt Cham 176 bestätigte Covid-19-Fälle übermittelt. Die Gesamtzahl für den Landkreis Cham liegt damit bei 3.094. Eine genaue Aufschlüsselung hat das Amt unter https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/coronavirus/ bereitgestellt.

Das Landratsamt vermeldet außerdem weitere acht Menschen. die im Zusammenhang mit Covid-19 verstorben. Das Alter der Menschen liegt zwischen 81 und 97 Jahren. Die Gesamtzahl der Todesfälle hat sich damit auf 80 erhöht.

Die Bewegungseinschränkungen bestehen weiter. Allerdings besteht ein Lichtblick: Mit einem aktuellen Wert von 123,4 liegt der Landkreis Cham seit 14. Januar fünf Tage in Folge unter 200. Wenn der Inzidenzwert von 200 mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist, kann das Landratsamt Cham das Außerkrafttreten der 15-Kilometer-Regelung und der Einreiseuntersagung anordnen. Die Beschränkungen treten nicht automatisch außer Kraft.

Sollte der Inzidenzwert auch weiterhin unter 200 liegen, wird das Landratsamt unter Berücksichtigung aller Umstände prüfen, ob und wann die Regelungen außer Kraft gesetzt werden. Die Entscheidung wird rechtzeitig veröffentlicht.

In der Pressemitteilung informiert die Behörde darüberhinaus für die Ausgabe von FFP2-Masken. Bezugnehmend auf die Anordnung der bayerischen Staatsregierung werden sie pflegenden Angehörige und Bedürftigen zur Verfügung gestellt. Die Ausgabe von FFP2-Masken erfolgt über die kreisangehörigen Gemeinden.

Sobald diese beim Landratsamt eintreffen, werden sie an die Stadt- und Gemeindeverwaltungen verteilt, die wiederum die Ausgabe in ihrem Stadt- oder Gemeindebereich organisieren. Jede Hauptpflegeperson soll auf diesem Weg kostenlos drei FFP2-Schutzmasken erhalten. Als Nachweis reicht ein Schreiben der Pflegekasse, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden pflegebedürftigen Person hervorgeht.

Bedürftige Personen ab 15 Jahren erhalten ebenfalls kostenlose FFP2-Masken. Zu diesem Personenkreis zählen Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) und nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt).

Diese insgesamt rund 2.500 Personen erhalten die Masken per Post. Sobald die Masken beim Landratsamt eintreffen, erfolgt der Versand.