Konjunkturpaket und weitere Corona-Regeln

Das ändert sich für Verbraucher im Juni 2020


Für Verbraucher ändert sich auch im Juni 2020 einiges (Symbolbilder).

Für Verbraucher ändert sich auch im Juni 2020 einiges (Symbolbilder).

Von dpa/idowa

Einige Gesetze und Regelungen ändern sich im Juni für die Verbraucher - eine Übersicht.

Familienbonus und Konjukturpaket in Planung

Anfang Juni will die Koalition ein großes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Einem Bericht zufolge könnte der Bund noch einmal 150 Milliarden Euro in die Hand nehmen. Profitieren sollen vor allem Familien. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Kaufkraft nach der Corona-Krise einem Bericht zufolge mit einem Familienbonus stärken. Eltern sollten für jedes Kind einmalig 300 Euro bekommen, berichtete der "Spiegel" am Freitag über Pläne aus dem Finanzministerium. Die Maßnahme könnte den Bund zwischen fünf und sechs Milliarden Euro kosten und Teil des für Juni geplanten Konjunkturpakets sein.

Außerdem sollten Gastwirte und Künstler einen Ausgleich für entgangenes Einkommen bekommen - gemessen am Durchschnittsverdienst der vergangenen Jahre. Für Unternehmen plant Scholz laut "Spiegel" Erleichterungen bei Abschreibungen oder Investitionszulagen. Das Konjunkturpaket werde bis zu 150 Milliarden Euro umfassen.

Entlastung bei Strompreisen in Planung

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat mit Blick auf das geplante Konjunkturpaket der Bundesregierung in der Corona-Krise eine Entlastung bei den Strompreisen angedeutet. "Wann, wenn nicht jetzt, ist der Zeitpunkt gekommen, den Menschen zu sagen, Energie und Stromkosten werden auch in Zukunft bezahlbar bleiben", sagte der CDU-Politiker im Bundestag. Die Koalition will Anfang Juni das große Konjunkturpaket auf den Weg bringen.

Bundesregierung will Reisewarnung für 31 Länder aufheben

Die Bundesregierung will die weltweite Reisewarnung für Touristen ab dem 15. Juni für 31 europäische Staaten aufheben, wenn die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie es zulässt.

Neben den 26 Partnerländern Deutschlands in der Europäischen Union gehören dazu das aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Das geht aus dem Entwurf für ein Eckpunktepapier mit dem Titel "Kriterien zur Ermöglichung des innereuropäischen Tourismus" hervor, der möglicherweise bereits am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und der dpa vorliegt.

Lesen Sie hierzu mehr: Bundesregierung will Reisewarnung für 31 Länder aufheben

Öffnung von Freibädern, Fitnesstudios und Tanzschulen

Freibäder und andere Angebote wie Fitnessstudios können wieder ab 8. Juni genutzt werden. Öffnen dürfen dann Freibäder und Außenanlagen von Badeanstalten, also etwa Außenbereiche von Schwimmbädern, Kureinrichtungen und Hotels. Innenbereiche von Schwimmbädern müssen dagegen geschlossen bleiben. Erlaubt wird wieder das Training von Teamsportarten, wobei der Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Menschen zulässig ist. Auch Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen. Für "kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien" ist laut Kabinettsbeschluss der Wettkampfbetrieb wieder zulässig. Tanzschulen dürfen ebenfalls wieder öffnen, für kontaktlosen Tanz sowie für Paartanz mit einem festen Tanzpartner.

Lesen Sie hierzu mehr: Freibäder und Fitnessstudios öffnen am 8. Juni

Theater, Kino und Konzerte wieder möglich

Wochenlang haben die Maßnahmen gegen das laut WHO-Definition pandemisch auftretende Sars-CoV-2-Virus das kulturelle Leben in Bayern tiefgekühlt. Am 15. Juni soll es nun wieder losgehen. Theater und Kinos dürfen dann unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen wieder öffnen. Auch Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen seien wieder möglich, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Das Konzept dafür sieht vor, dass sich bis zu 50 Besucher in geschlossenen Räumen aufhalten dürfen. Im Freien sollen es 100 Gäste sein.

Lesen Sie hierzu mehr: Theater, Kino und Konzerte ab 15. Juni wieder möglich

Wiedereröffnung von Kindergärten und Kitas

Bislang hatte es lediglich einen Fahrplan für rund 80 Prozent der Kinder gegeben. Seit Montag, 25. Mai, dürfen Vorschulkinder wieder in den Kindergarten, und auch deren Geschwisterkinder, gehen. Zudem sind Großtagespflege-Einrichtungen mit bis zu zehn Kindern wieder offen, ebenso Waldkindergärten. Nach den Pfingstferien am 15. Juni dürfen die Kinder zurück in die Kindergärten, die im Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden. Gleiches gilt für jüngere Kinder, die vor dem Übergang in den Kindergarten stehen - sie dürfen dann wieder in die Krippe gehen. Und nach den Worten Söders sollen alle anderen dann Anfang Juli folgen.

Verlängerung der Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus- Pandemie werden bis zum 29. Juni verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Ab dem 6. Juni können die Länder danach Lockerungen gestatten - etwa, dass sich künftig maximal zehn Menschen oder Angehörige zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen dürfen. Thüringen hält sich aber einen Sonderweg für weitergehende Lockerungen offen, andere Länder wollen dagegen eventuell bei strengeren Vorgaben bleiben.

Bund und Länder empfehlen weiterhin, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering und den Kreis möglichst konstant zu halten. Auch bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden, hieß es. Die Zahl der Personen sollte der Größe der Räume entsprechen "und für ausreichend Belüftung gesorgt werden". Wo die Möglichkeit bestehe, sollten private Zusammenkünfte im Freien erfolgen, wegen des erheblich geringeren Infektionsrisikos. "In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein", hieß es.

Die Umsetzung der Maßnahmen liegt wie bisher bei den Ländern. Auch strengere Beschränkungen sind möglich, "wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen dies erfordert".

Lesen Sie hierzu mehr: Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni

Gutschein-Erstattungen bei der Deutschen Bahn endet

Wer bis zum 13. März eine Fahrkarte für den Fernverkehr für Reisetage bis 30. April gekauft hat, kann diese flexibel bis 30. Juni nutzen, so die Bahn. Ausgenommen sind allerdings Gruppenfahrkarten. Auch die Cityfunktion bei Sparpreisen sei nicht von der Kulanzregel erfasst - solche Reisende brauchen also eine Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr, um zu ihrem Endziel zu kommen.

Wer einen Flexpreis oder Flexpreis Business gebucht hat, kann sein Bahnticket ohnehin kostenlos stornieren.

Außerdem ist es möglich, bis zum 13. März gekaufte Tickets für Zugfahrten bis 30. April in einen Gutschein im Wert der jeweiligen Fahrkarte umwandeln zu lassen - dieser ist dann auch für einen Zeitpunkt nach dem 30. Juni noch nutzbar. Das gelte auch für Super-Sparpreise, Sparpreise und Gruppenfahrkarten. Die Bahn nimmt den Antrag für diese Gutschein-Erstattungen bis 30. Juni entgegen.

Kündigungsschutz für Mieter endet

Für Mieter und Verbraucher gelten seit Anfang April neue Regeln zum verbesserten Schutz in der Corona-Krise. So kann Mietern und Pächtern in diesem Zeitraum nicht gekündigt werden, falls sie ihre Miete wegen der Covid-19-Pandemie nicht zahlen können. Sie müssen dies allerdings zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Die Regelungen gelten vorerst bis Ende Juni.

Für existenzsichernde Verträge der Grundsicherung, die vor dem 8. März 2020 geschlossen wurden, gilt bis Ende Juni de facto ein Zahlungsaufschub. Dabei geht es zum Beispiel um Telefon, Strom oder Gas. Zudem werden Verbrauchern für Darlehen, die sie vor dem 15. März 2020 aufgenommen haben, die Rückzahlungen, Zins- und Tilgungsleistungen gestundet - falls die Betroffenen durch die Pandemie Einnahmeausfälle haben, die so groß sind, dass eine Begleichung ihren angemessenen Lebensunterhalt gefährden würde.

Stundung von Krediten endet

Laufende Kredite können für Verbraucher in der Corona-Krise zur einer schweren Belastung werden. Die Geldhäuser sollen Kunden, die wegen der Krise in Not geraten sind, daher vom 1. April an die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von Verbraucherkrediten für drei Monate stunden. Die Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden.

Corona-Warn-App voraussichtlich ab Mitte Juni

Bundesinnenminister Horst Seehofer geht davon aus, dass die deutsche Corona-Warn-App etwa Mitte Juni zur Verfügung stehen wird - zeitgleich mit der angestrebten vollständigen Öffnung der Grenzen zu den europäischen Nachbarn. Seehofer betonte, es sei das Ziel, die Warn-App europaweit einsetzbar zu machen. "Die Leute sind ja mobil. Und die App hat ja nur eine begrenzte Wirkung, wenn wir sie dann nur in der Bundesrepublik Deutschland verwenden." Dafür müssten mit den Konzernen Google und Apple aber noch einige Probleme bei den Schnittstellen gelöst werden.