Isar-Amper-Klinikum

Psychiatrie-Insasse stranguliert Mitpatienten mit Gürtel


Anfang des Jahes endete ein Streit im Isar-Amper-Klinikum für einen Patienten beinahe tödlich. Seit Dienstag beschäftigt sich ein Gericht mit dem Vorfall.

Anfang des Jahes endete ein Streit im Isar-Amper-Klinikum für einen Patienten beinahe tödlich. Seit Dienstag beschäftigt sich ein Gericht mit dem Vorfall.

Anfang des Jahes endete ein Streit im Isar-Amper-Klinikum für einen Patienten beinahe tödlich. Seit Dienstag beschäftigt sich ein Gericht mit dem Vorfall.

Am Schrei habe sie schon erkannt, "dass es etwas Bedrohliches ist". Die Krankenpflegerin drückte daher noch im Dienstzimmer den Alarmknopf, während ihre Kollegen nach draußen stürzten. Auf dem Flur der Station A2 des Isar-Amper-Klinikums Taufkirchen kämpften zwei Patienten miteinander. Den Zeugen nach waren beide "akut in ihrer Erkrankung", der eine sei allerdings ruhig im Auftreten gewesen, während der andere sein Umfeld permanent provoziert habe. Es war der als ruhig beschriebene Badshah M., der seinen Kontrahenten gerade mit einem Gürtel strangulierte, als das Pflegepersonal hinzukam. Seit gestern muss sich der 35-jährige Afghane wegen versuchten Totschlags vor der ersten Strafkammer des Landgerichts verantworten.

Die erste Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Markus Kring muss auf Antrag der Staatsanwaltschaft über eine dauerhafte Unterbringung von Badshah M. in einer psychiatrischen Einrichtung entscheiden. Es ist davon auszugehen, dass er zur Tatzeit im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat. M. hielt sich Anfang des Jahres aufgrund einer psychischen Erkrankung in der geschlossenen Abteilung des Isar-Amper-Klinikums auf. Dort traf der 35-Jährige auf Nahib N., der aus demselben Grund in der Klinik war. Ob die beiden Männer vor der Tat schon des Öfteren aneinander geraten waren, konnte gestern vor Gericht nicht geklärt werden. Das Pflegepersonal beschrieb allerdings einhellig Badshah M. als den ruhigen Patienten, während Nahib N. offensichtlich Freude an der Provokation, sowohl dem Personal als auch den Patienten gegenüber, gehabt habe. Von einer Ohrfeige einem Arzt gegenüber war die Rede ohne dass dies genauer eruiert werden konnte. "Der konnte schon mal aufbrausend sein", sagte ein Zeuge.

Laut Anklage soll N. auch am Nachmittag des 14. Februar auf Krawall aus gewesen sein. Sein Opfer: Badshah M. Im Rahmen eines Streites auf dem Stationsflur schlug N. Badshah M. ins Gesicht. Dieser soll daraufhin zu Nahib N. gesagt haben, wenn er dies noch einmal mache, werde er ihn umbringen. N. schlug erneut zu und so griff Badshah M. zu seinem 3,5 Zentimeter breiten Ledergürtel und schlang diesen N. um den Hals. Dann zog er laut Anklage "mit voller Wucht" zu. Nur durch das sofortige Eingreifen des Pflegepersonals in das Gerangel konnte der 35-Jährige von der Tötung seines Gegners abgehalten werden, so die Staatsanwaltschaft.

Man habe den Gürtel "relativ zügig" weg bekommen, sagte ein Krankenpfleger. Das habe nur ein paar wenige Sekunden gedauert. Allerdings sei der Gürtel zunächst derart fest um den Hals geschlungen gewesen, "dass kein Daumen mehr dazwischen gepasst hat", so der 24-Jährige. "Der hat schon richtig zugezogen." Als sein Kollege und er die Kontrahenten schließlich getrennt hatten, sei Badshah M. "ganz friedlich" gewesen. Nahib N. habe geröchelt und "geschaut, dass er wieder zu Luft kommt". Äußere Verletzungen will der Pfleger aber nicht gesehen haben. Sein Kollege sprach von "leichten Striemen um den Hals". Beide Männer gaben an, während des Kampfes keine Drohungen des Angeklagten gegenüber N. gehört zu haben. "Das Ganze lief lautlos ab" - abgesehen von dem Schrei, den sie gehört hätten, als sie noch im Dienstzimmer gesessen seien. Die Männer stimmten ihrer Kollegin bei, dass dieser Schrei "absolut nicht normal" gewesen sei.

Der in dem Fall ermittelnde Kripobeamte berichtete vor Gericht, dass er Nahib N. nie zu Gesicht bekommen hat. Die behandelnde Ärztin habe ihm gegenüber nach dem Vorfall gemeint, dass N. noch weniger vernehmungsfähig sei als Badshah M. "Und der hat schon bei der Vernehmung keinerlei Reaktionen gezeigt." Mittlerweile sei Nahib N. aber aus der Klinik entlassen und lebe in einer Wohngemeinschaft. Man habe ihm aber gesagt, so der Beamte, dass eine Aussage vor Gericht einen akuten Rückfall auslösen könnte.

Für den Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Fortsetzung ist am Mittwoch.