Inzidenz über 35

Ab Montag gilt die 3G-Regel im Landkreis Straubing-Bogen


Eine Tafel vor einer Gaststätte weist auf den Zutritt nach 3G-Regel hin.

Eine Tafel vor einer Gaststätte weist auf den Zutritt nach 3G-Regel hin.

Von Redaktion idowa

Ab Montag gilt die 3G-Regel im Landkreis Straubing-Bogen, weil die Region seit Donnerstag, den 26. August, einen Inzidenzwert von über 35 ausweist.

Die aktuell starke Zunahme der Infektionszahlen im Landkreis Straubing-Bogen führt dazu, dass der Grenzwert von 35 ab Samstag drei Tage in Folge überschritten wird. Deshalb gilt ab Montag auch im Landkreis die 3G-Regel. Für den Zugang zu verschiedenen Innenbereichen müssen Personen dann nachweisen, dass sie entweder vollständig geimpft, innerhalb der letzten sechs Monate genesen oder getestet sind. Als Testnachweis gilt ein maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test. Vom Testnachweis ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die im Rahmen des Unterrichts regelmäßig getestet werden. Die Ausnahme für Schüler gilt auch in den Ferien, auch wenn hier keine regelmäßigen Schultestungen stattfinden.

Zu den Bereichen, in denen für den Zugang die 3G-Regeln gelten, gehören insbesondere:

  • Zugang zur Innengastronomie; Die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke bleibt hiervon unberührt.
  • Besuch von geschlossenen Räumen in Freizeitparks, Kinos, Theatern, Sport- und Kulturveranstaltungen
  • Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder privaten Feiern aus besonderem Anlass (Hochzeit, Taufe, etc.) in geschlossenen Räumen
  • Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Friseurbesuch)
  • Sportausübung in geschlossenen Räumen
  • Zugang als Besucher von Krankenhäusern
  • Beherbergung (zum Beispiel im Hotel); bei Ankunft sowie zusätzlich jede weiteren 72 Stunden

Hinweis:

Falls der Inzidenzwert noch weiter ansteigt und er drei Tage in Folge über 50 liegt, müssen dann am übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden.