Inzidenz über 200

Verschärfte Regeln für den Einzelhandel in Straubing


In der Stadt Straubing liegt der 7-Tages-Inzidenzwert zum dritten Mal in Folge über 200.

In der Stadt Straubing liegt der 7-Tages-Inzidenzwert zum dritten Mal in Folge über 200.

Von Redaktion idowa

Am Montag ist in der Stadt Straubing zum dritten Mal infolge der 7-Tages-Inzidenzwert von 200 überschritten worden. Damit gelten ab kommendem Mittwoch wieder strengere Regeln in der Gäubodenstadt.

Nach Angaben des Robert- Koch-Instituts liegt der Inzidenzwert im Stadtgebiet Straubing am Montag bei 211,3. Für Samstag wurde ein Wert von 203,0, am Sonntag ein Wert von 207,2 gemeldet. Der gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung maßgebliche Grenzwert von 200 wurde somit an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Daher gelten ab dem kommenden Mittwoch laut Angaben der Stadt Straubing folgende Regeln in Bezug auf die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr:

Geschäfte für täglichen Bedarf geöffnet

Der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel dürfen weiterhin öffnen.

Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht oder Beschränkungen bei der Kundenzahl. Für die Kunden besteht keine Testverpflichtung.

Zurück zu "Click & Collect"

In allen anderen Ladengeschäften entfällt ab 21. April die Möglichkeit von Terminshopping mit einem negativen Corona-Schnelltest ("Click & Meet"). Es ist bis auf weiteres nur noch die Abholung vorbestellter Ware zulässig ("Click & Collect").

Auch hier gelten die allgemeinen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, mit der Maßgabe, dass im Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorzusehen sind, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Für das Abholen der vorbestellten Ware besteht keine Testverpflichtung. Die Teststationen sollen aber weiterlaufen, da "negative" Zeugnisse weiterhin benötigt werden, zum Beispiel, um einen Besuch im Seniorenheim zu ermöglichen.

Die Regeln gelten solange, bis der Wert der 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Straubing an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 200 unterschreitet.