Infektionsschutz

Gericht: Schließung von Fitnessstudios ist unzulässig


Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging es um den Betrieb von Fitnessstudios, der aktuell vollständig untersagt ist. (Symbolbild)

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging es um den Betrieb von Fitnessstudios, der aktuell vollständig untersagt ist. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Die Schließung von Fitnessstudios verstößt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt. Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Allerdings dürfe der Betrieb von Fitnessstudios dennoch stark eingeschränkt werden.