Infektionsschutz
Gericht: Schließung von Fitnessstudios ist unzulässig
12. November 2020, 14:48 Uhr aktualisiert am 12. November 2020, 14:48 Uhr
Die Schließung von Fitnessstudios verstößt nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Gericht gab am Donnerstag einem Eilantrag des Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt und setzte die Regelung in der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug. Der Betrieb von Fitnessstudios ist darin vollständig untersagt. Der Senat ging in seiner Entscheidung davon aus, dass Inhaber von Fitnessstudios durch diese Regelung benachteiligt würden, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei, teilte ein Justizsprecher mit. Allerdings dürfe der Betrieb von Fitnessstudios dennoch stark eingeschränkt werden.