Der Arzt könnte haften, wenn er seinem Patienten die App nicht genau erkläre oder ihn nicht auf mögliche Ungenauigkeiten hinweise, glaubt Vachek. Zudem müsse er intervenieren, sobald die Befunde der App kritisch ausfielen. "In Notfällen ist ein Arzt immer im Dienst", betont er. "Wenn er also mit seinem Patienten eine Überwachung per App vereinbart hat, diese am Wochenende überprüft und eine gesundheitliche Gefahr mit sofortigem Handlungsbedarf entdeckt, dann darf er nicht erst am Montag tätig werden – sonst ist er in der Haftung."
Bei technischen Fehlern haftet der App-Hersteller
Allerdings sieht Marcel Vachek auch Hersteller von Gesundheits-Apps in der Verantwortung. "Wenn eine App eindeutig einen Fehler hat, greift die sogenannte Produkthaftung durch den Hersteller", sagt der Jurist und vergleicht die Situation mit Implantaten beim Zahnarzt. "Wenn hier ein Schaden am Implantat selbst und nicht bei dessen Einbringung festgestellt wird, haftet insoweit nicht der Zahnarzt, sondern der Hersteller des fehlerhaften Implantats." Auch müssten Hersteller dafür Sorge tragen, dass der Arzt zu jeder Zeit intervenieren könne, wenn die App kritische Befunde zeige, fügt er an.
„Wirklich zuverlässige Apps, die sich für Menschen mit schweren oder chronischen Erkrankungen eignen, sind bisher noch recht wenige auf dem Markt", betont Anwalt Vachek. "Gesundheitsminister Jens Spahn plant jedoch, Deutschland bei der Digitalisierung in Gesundheitsfragen 'von der Landesliga in die Champions League' zu führen, wie er es ausdrückt." Dies dürfe jedoch nicht um jeden Preis und vor allem nicht zum Schaden der Patienten geschehen.
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