Ab 1. Januar 2023 wird es eine grundsätzliche Änderung bei der Einreichung von Bauanträgen geben. Wurden diese bisher, vom Planer oder vom Bauherrn, zuerst einmal bei der zuständigen Gemeinde eingereicht, wird ab dem genannten Stichtag ausschließlich das Landratsamt die erste Station beim Einreichen der Anträge sein.