Wer ein Foto mit Hakenkreuz als Profilbild in den sozialen Medien verwendet, sollte wissen, dass bei der Chamer Justiz Nulltoleranz gegenüber derartigen strafbaren Geschmacklosigkeiten herrscht.
Das machte Richter Dr. Thomas Strauß einer 41 Jahre alten Frau klar, die ein solches Hakenkreuzbild angeblich aus einer Urlaubslaune heraus bei WhatsApp eingestellt hatte. Nur, weil sie in letzter Minute die Notbremse zog und ihren Einspruch zurücknahm, blieb es bei den im Strafbefehl verhängten 3.000 Euro Geldstrafe wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
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