Es ist der siebte Prozesstag um den Tod des 21-jährigen Moritz G. aus Sulzbach-Rosenberg am 11. September 2020 im Weidener Flutkanal. Drei Freunde - darunter eine junge Frau - sitzen auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Totschlag durch Unterlassen. Hätten sie seinen Tod verhindern können? Ein IT-Forensiker bringt die bisherigen Einlassungen der Angeklagten ins Wanken.

Beispiel: Die zur Tatzeit 21-jährige Angeklagte hatte erklärt, unabsichtlich zwei Videos gedreht zu haben. Sie habe in dem Huawei-Handy des Kumpels die Taschenlampenfunktion nicht gleich gefunden. Deshalb habe sie ein Instagram-Video aufgenommen - da geht das Licht im Dunkeln von selbst an. Dumm nur: Es gibt eine eineinhalbminütige Bildschirmaufnahme dieses Handys. Sprich: Sie selbst hat - wohl unabsichtlich - aufgenommen, was sie vorher mit dem Telefon alles angestellt hat.