Landkreis Landshut

Das Lama im Manne: Vom Volksfest in die Ausnüchterungszelle


Der Alkohol und die Hitze sind einem Mann in Ergoldsbach (Kreis Landshut) am Eröffnungstag des Volksfestes offensichtlich zu sehr in den Kopf gestiegen. Für ihn ging es direkt in die Ausnüchterungszelle. (Symbolbild)

Der Alkohol und die Hitze sind einem Mann in Ergoldsbach (Kreis Landshut) am Eröffnungstag des Volksfestes offensichtlich zu sehr in den Kopf gestiegen. Für ihn ging es direkt in die Ausnüchterungszelle. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Eskalation am Rande des Volksfestes in Ergoldsbach im Landkreis Landshut. Dort hatte ein Mann deutlich zu tief ins Glas geschaut und wurde zur Gefahr für andere und auch für sich selbst.

"O'zapft is!" hieß es am Mittwochabend endlich in Ergoldsbach - Auftakt zum Volksfest. Die Rahmenbedingungen waren an sich eigentlich ideal. Doch einem Volksfest-Besucher stiegen der Alkohol und die Hitze spürbar zu sehr in den Kopf. Gegen 21.15 Uhr hatte der Mann schwer Schlagseite und rannte immer wieder auf die Fahrbahn der Dörnbacher Straße. Sofern man hier noch von rennen reden konnte. Denn der Schluckspecht hatte deutlichen Seegang. Immer wieder mussten Autofahrer abbremsen oder ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden. Da auch der Sicherheitsdienst dem Mann nicht mehr Herr wurde, verständigten die Securitys die Polizei.

Von da an durfte sich der Freund und Helfer wohl oder übel mit dem Sturzbetrunkenen herumärgern. Er zeigte keinerlei Einsicht als er in Gewahrsam genommen werden sollte. Und damit nicht genug. Auf dem Weg zum Streifenwagen griff er die Beamten an. Die hatten jetzt genug gesehen und legten dem Mann Handschellen an. Da er nun nicht mehr um sich schlagen konnte, griff er zu anderen unflätigen Mitteln. Wie ein Lama spuckte er um sich und traf dabei mehrmals die Polizisten. Mit den Füßen versuchte er außerdem den Streifenwagen zu demolieren.

Über Nacht hatte er deshalb in der Ausnüchterungszelle Zeit, sich über sein Benehmen Gedanken zu machen. Doch bei dieser Lektion bleibt es freilich nicht. Zusätzlich erwartet ihn eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und versuchter Sachbeschädigung.