Mehr Behördengänge online

Bayerischer Landtag beschließt Digitalgesetz


Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach gibt ein Interview.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach gibt ein Interview.

Von dpa

Einen neuen Personalausweis beantragen, Anträge stellen, ein Auto ummelden - derlei Behördengänge sollen in Zukunft überall in Bayern auch digital möglich sein.

Das ist ein Ziel des bayerischen Digitalgesetzes, das der Landtag am Mittwoch billigte. Laut Digitalministerium ist es das bundesweit erste seiner Art. Es schaffe rechtliche Rahmenbedingungen, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen über zukunftsfähige digitale Angebote verfügen und diese sicher nutzen können.

Das Gesetz verankere die Digitalrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von Unternehmen im Freistaat, erläuterte das Ressort. Dazu gehöre beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung digitaler Dienste im Austausch mit Behörden. Konkret werden der Freistaat und die Gemeinden mit dem Gesetz verpflichtet, "geeignete Verwaltungsleistungen" und sonstige öffentlichen Dienste auch digital über das Internet bereitzustellen. Ein neues Kompetenzzentrum soll Kommunen helfen, nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.

Ein Auslöser für das Gesetz war, dass in vielen Kommunen die digitalen Angebote bislang noch nicht zufriedenstellend ausgebaut sind. Wer will, soll aber auch weiterhin aufs Amt gehen können.

"Unser bayerischer Anspruch ist es, den digitalen Wandel auch rechtlich voranzutreiben", sagte Digitalministerin Judith Gerlach (CSU). Mit dem Gesetz schaffe man den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren könnten. "Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft."

Ursprünglich hatte Gerlach als Ziel ausgegeben, das Gesetz noch im vergangenen Jahr zu verabschieden. Der endgültige Gesetzesbeschluss im Landtag verzögerte sich allerdings um mehrere Monate. In Kraft treten soll das neue Digitalgesetz nunmehr am 1. August.

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