Coronavirus in Landshut

Corona-Ampel springt auch in der Stadt auf Dunkelrot


Die Corona-Ampel in der Stadt Landshut springt auf Dunkelrot.

Die Corona-Ampel in der Stadt Landshut springt auf Dunkelrot.

Von Redaktion idowa

Die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut ist am Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf 118,5 gestiegen. Damit springt die bayernweite Corona-Warnampel von Rot auf Dunkelrot. Am Samstag, 0 Uhr, treten deshalb zusätzliche Beschränkungen in Kraft.

"Allein am Donnerstag sind im Stadtgebiet rund 40 Neuinfektionen gemeldet worden. Damit ist bei der 7-Tage-Inzidenz nun der Grenzwert von 100 deutlich überschritten. Das zeigt, wie dynamisch sich das Infektionsgeschehen auch bei uns vor Ort entwickelt", sagt OB Alexander Putz.

"Wir müssen gemeinsam alles versuchen, um diesen gefährlichen Trend zu stoppen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems zu verhindern." Dafür sei die Mithilfe aller Bürger nötig. "Ich bitte deshalb alle Landshuter: Reduzieren Sie Ihre Kontakte außerhalb des eigenen Hausstands auf das absolut notwendige Maß, halten Sie stets die bekannten Abstands- und Hygieneregeln ein und tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung, wo immer das empfohlen oder angeordnet ist."

Folgende Maßgaben gelten nun für die Stadt Landshut:

  • Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, bleibt die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung, auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls unverändert auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
  • In allen Schulen (einschließlich der Grundschulen) und Hochschulen müssen zur Minimierung des Ansteckungsrisikos nach wie vor auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres, also auch nach den Allerheiligenferien. Am Präsenzunterricht für alle Schüler soll bis auf Weiteres festgehalten werden.
  • Die Maskenpflicht gilt außerdem unverändert im gesamten historischen Zentrum, also in der Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL); auch diese Regelung wird bis auf Weiteres verlängert. Darüber hinaus muss in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.
  • Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongressen oder Messen. Außerdem sind bei Veranstaltungen aller Art maximal 50 Teilnehmer/Besucher erlaubt.
  • Für die Gastronomie gilt zwischen 21 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.
  • Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen inklusive aller Schulturnhallen und der Ballsporthalle der ehemaligen Schochkaserne wird eingestellt. Ebenfalls betroffen ist der Publikumslauf im Eissportzentrum am Gutenbergweg.
  • Sämtliche Profisportveranstaltungen, insbesondere die Heimspiele der Eishockey-Mannschaft des EVL in der DEL 2, dürfen plangemäß stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.
  • Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt, ausgenommen sind Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz, also Demonstrationen.
  • Die Literaturtage werden ausschließlich in Form von Online-Angeboten durchgeführt.

Wer gegen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.

Zu beachten ist, dass bereits am Montag, 0 Uhr, in zahlreichen Bereichen weitergehende Regelungen wirksam werden. Dann tritt der Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in Kraft. Dieser sieht landesweit und zunächst bis Ende November noch strengere Kontaktbeschränkungen vor.

Die entsprechende Verordnung des Freistaats wird nach ihrer Veröffentlichung ebenso wie die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Landshut auch auf der Internetseite der Stadt unter über einen Link einsehbar sein.