Coronavirus in Landshut

Corona-Ampel springt auf Rot: Diese Maßnahmen gelten ab Sonntag


In der Stadt Landshut ist die Corona-Ampel am Samstag auf Rot gesprungen. Ab Sonntag gelten verschärfte Regeln (Symbolbild).

In der Stadt Landshut ist die Corona-Ampel am Samstag auf Rot gesprungen. Ab Sonntag gelten verschärfte Regeln (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Landshut ist am Samstag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts auf statistisch 58,6 Fälle pro 100.000 Einwohner gestiegen. Damit springt die bayernweit gültige Corona-Warnampel von Gelb auf Rot. Mit Wirkung zum Sonntag, 0 Uhr, treten deshalb gemäß der aktuellen Fassung der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weitere Beschränkungen in Kraft.

Folgende Maßnahmen gelten ab Sonntag für die Stadt Landshut

  • Für private Feiern, insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, wird die Teilnehmerzahl unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück, ist ebenfalls auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Diese Regelung gilt ebenso für die Gastronomie. Auch hier gilt es, die Hygienevorschriften zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
  • In allen Schulen und Hochschulen müssen ab Montag auch während des Unterrichts Mund-Nasen-Masken getragen werden. Die Regelung gilt auch für sämtliche Grundschulen im Stadtgebiet.
  • Die Maskenpflicht gilt weiterhin im gesamten historischen Zentrum, also in der Alt- und Neustadt einschließlich aller Gassen inklusive Ländgasse, Ländtorplatz, Postplatz, Bischof-Sailer-Platz und Isarpromenade bis hin zum Alten Viehmarkt (CCL). Darüber hinaus muss in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Fahrstühle, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten ebenfalls eine Maske getragen werden.
  • Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft, das heißt auch auf den Plätzen, getragen werden. Gleiches gilt für Tagungen, Kongresse oder Messen.
  • Für die Gastronomie gilt zwischen 22 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen, Lieferdienste und sonstige Verkaufsstellen dürfen in dieser Zeit ebenfalls keinen Alkohol mehr verkaufen.

Wer gegen Regelungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls sofort.