Coronavirus in Bayern

Diese Corona-Regeln gelten ab heute in Bayern


In Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner wird der Aktionsradius der Menschen auf 15 Kilometer beschränkt. Auf diese Weise sollen vor allem touristische Ausflüge unterbunden werden (Symbolbild).

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner wird der Aktionsradius der Menschen auf 15 Kilometer beschränkt. Auf diese Weise sollen vor allem touristische Ausflüge unterbunden werden (Symbolbild).

Von mit Material der dpa

Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch - nun verschärft Bayern die Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal. Wirtschaft und Gastronomie bleiben bis 31. Januar weitgehend geschlossen, Schulen und Kitas ebenso. Auch die privaten Kontakte und der Bewegungsradius in Hotspot-Regionen werden eingeschränkt. Diese Regeln gelten ab heute.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bezeichnete die Maßnahmen in seiner Regierungserklärung am Freitag als alternativlos. CSU und Freien Wähler stimmten der neuen Verordnung zu. AfD, SPD und FDP stimmten dagegen. Die Grünen enthielten sich.

15-Kilometer-Regel für Freizeitunternehmungen

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner wird der Aktionsradius der Menschen auf 15 Kilometer beschränkt. Dies gilt nicht, wenn triftige Gründe vorliegen. Auf diese Weise sollen vor allem touristische Ausflüge unterbunden werden. Wenn der Inzidenz-Wert unter die 200er-Marke sinkt, kann die Maßnahme außer Kraft gesetzt werden - und umgekehrt.

SPD-Fraktionschef Horst Arnold kritisierte, dass viele der von Tagestourismus besonders betroffenen Alpenregionen derzeit unter der Inzidenz von 200 lägen und die Maßnahme somit ungeeignet sei. Söder erinnerte an die bereits gegebene Möglichkeit für besonders betroffene Kommunen, touristische Tagesreisen bei hohen Inzidenzen zu untersagen. Der 15-Kilometer-Radius bezieht sich immer auf den gesamten Wohnort, nicht auf die genaue Anschrift.

Ein Verstoß gegen die 15-Kilometer-Regelung kann zum Beispiel mit 500 Euro belegt werden. Von den Regelsätzen kann abgewichen werden.

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Private Zusammenkünfte

Die Menschen dürfen untereinander nicht mehr in der bisherigen Form zusammenkommen. Erlaubt sind Treffen nur noch mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt. Nach den Worten Söders sollen Kinder bis einschließlich drei Jahre von den Vorgaben bei Treffen mit anderen Hausständen ausgenommen werden. Bislang galt: Maximal fünf Personen dürfen sich treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Die neue Regelung zielt darauf ab, Angehörigen-Besuche bei Senioren auch weiterhin zu ermöglichen.

Schulen/Kitas

In Schulen und Kitas soll es künftig nur Notbetreuung geben - und zwar "für alle, die es brauchen", sagte Söder. Es besteht eine weitgehende Maskenpflicht - ausgenommen ist beispielsweise Schulverwaltungspersonal an seinem Arbeitsplatz, sofern keine anderen Menschen anwesend sind. Kinder und Jugendliche sollen bis Ende Januar im Distanzunterricht lernen, wo dies möglich sei. Die Faschingsferien (15. bis 19. Februar) entfallen. Familien können sich künftig eine feste weitere Familie aussuchen, mit der sie sich bei der Kinderbetreuung abwechseln, falls dies nötig ist.

Spielplätze

Kinder dürfen sich über die genannte Haushalt-plus-eins-Regel hinaus nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden. Grundsätzlich müssen Eltern auf Spielplätzen darauf achten, Ansammlungen zu verhindern.

Wirtschaft

Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Fitnessbetriebe sowie der Einzelhandel bleiben in der bisherigen Form geschlossen. Eine gewisse Lockerung für den Handel gibt es allerdings: Das Prinzip "Click&Collect", also das Online-Bestellen von Waren, die dann persönlich im Geschäft des Einzelhändlers abgeholt werden, wird ausdrücklich erlaubt. In anderen Bundesländern war der Service bereits erlaubt. Bayern hatte davon aus Angst vor Kundenansammlungen vor den Geschäften zunächst Abstand genommen. Die Corona-Hilfen für November sollen Betrieben vom 12. Januar an ausgezahlt werden.

Reiserückkehrer

Wie bisher müssen Reiserückkehrer aus Risikogebieten mit der Einreise einen Test vorlegen, der maximal 48 Stunden alt sein darf oder unmittelbar nach der Einreise vorgenommen werden muss. Zudem gilt eine Quarantänepflicht. Reiserückkehrer müssen sich unmittelbar in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich dort für zehn Tage ständig aufhalten. Frühestens nach fünf Tagen kann die Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Tests beendet werden. Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufhalten, müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für Berufspendler oder Durchreisende, bleiben unberührt.

Home Office

Um Kontakte zu reduzieren, appelliert die Regierung an alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.

Auslandsreisen

Mehrtägige Auslandsreisen sind nicht grundsätzlich verboten. Jedoch sind die jeweiligen Einreise- und Rückreiseregeln einzuhalten.

Kantinen

Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Anderenfalls müssen Abstands- und Hygieneregeln gewahrt werden. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.

Nächtliche Ausgangssperre

Die bisherige Ausgangsbeschränkung bleibt bestehen. Ohne triftigen Grund dürfen Menschen zwischen 21.00 Uhr und 5.00 Uhr nicht mehr unterwegs sein.

Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Fitnessbetriebe

Gastronomie, Hotellerie, Kultur- und Fitnessbetriebe sowie der Einzelhandel bleiben in der bisherigen Form geschlossen. Eine gewisse Lockerung für den Handel gibt es allerdings: Ausdrücklich erlaubt wird das Prinzip "Click&Collect", also das Online-Bestellen von Waren, die dann persönlich im Geschäft des Einzelhändlers abgeholt werden. In anderen Bundesländern war der Service bereits erlaubt. Bayern hatte davon aus Sorge vor Kundenansammlungen vor den Geschäften zunächst Abstand genommen. Die Corona-Hilfen für November sollen Betrieben vom 12. Januar an ausgezahlt werden.