Corona in Bayern

In diesen Regionen in Bayern gilt die 15-Kilometer-Regel


Die Regierung hat den Lockdown bis Ende Januar verlängert und weitere Corona-Maßnahmen verschärft (Symbolbild).

Die Regierung hat den Lockdown bis Ende Januar verlängert und weitere Corona-Maßnahmen verschärft (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit mehr als 200 Neuinfektionen binnen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner gelten besondere Bestimmungen. Hier dürfen keine touristischen Fahrten, also Tagesausflüge, unternommen werden, die über einen Umkreis von 15 Kilometer hinausgehen. Die Einschränkung gilt aber nicht für Notwendiges, unter anderem für Einkaufsfahrten.

Laut Angaben der Staatsregierung ist der Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Die Regel kann außer Kraft gesetzt werden, wenn der Inzidenzwert seit mindestens 7 Tagen unterschritten wird.

Liegt die 7-Tages-Inzidenz bei mehr als 200, dann kann zusätzlich beschlossen werden, dass touristische Fahrten in einen jeweiligen Landkreis oder in eine kreisfreie Stadt untersagt sind.

Weitere Informationen zur Inzidenz in Ihrer Region finden Sie unter Coronavirus-Zahlen nach Landkreisen - Tabelle mit Suchfunktion

"15-km-Regel" für touristische Tagesausflüge (Stand: 26.1.2021, 9 Uhr)

Landkreise

  • LK Bayreuth
  • LK Berchtesgadener Land
  • LK Deggendorf
  • LK Hof
  • LK Kronach
  • LK Kulmbach
  • LK Lichtenfels
  • LK Passau
  • LK Regen
  • LK Rottal-Inn
  • LK Tirschenreuth
  • LK Unterallgäu
  • LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge

Kreisfreie Städte

  • Ansbach
  • Bayreuth
  • Coburg
  • Landshut
  • Nürnberg
  • Passau

Regionen, in denen touristische Tagesreisen in einen Landkreis oder Stadt untersagt sind

  • LK Berchtesgadener Land
  • LK Deggendorf
  • LK Passau
  • Stadt Passau
  • LK Regen