Corona-Versammlung in Straubing

Traktor-Demo droht Überraschung vom Fiskus


Bewegen sich am Samstag statt "Spaziergängern" Traktoren durch die Straubinger Innenstadt? Laut Polizei ist das nicht in allen Fällen ohne weiteres möglich. (Archivbild)

Bewegen sich am Samstag statt "Spaziergängern" Traktoren durch die Straubinger Innenstadt? Laut Polizei ist das nicht in allen Fällen ohne weiteres möglich. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Für Samstag, den 29. Januar, haben Kritiker der Corona-Maßnahmen eine Versammlung in Straubing angemeldet. Teil davon soll ein Fahrzeug-Korso durch die Innenstadt sein, an dem laut Anmeldung auch zahlreiche Traktoren teilnehmen werden. Ein Umstand, der die Straubinger Polizei zu einem ungewöhnlichen Hinweis in Sachen Steuerrecht veranlasste.

Laut Pressemitteilung der Stadt wurden für die Kundgebung mit dem Titel "Wir sind Mensch. Kein Impfzwang und Ende der Spaltung! Ende der Testpflicht!" neben Autos auch zahlreiche Traktoren und Lastwagen angemeldet. Ein Fahrzeugkorso soll sich demnach im Anschluss an eine stationäre Versammlung am Hagen über Kinseherberg und Stadtgraben quer durch die Innenstadt bewegen, bevor er wieder am Hagen endet. Diese Fahrstrecke wurde von den zuständigen Behörden gekürzt und dann so festgelegt. Ferner hat die Stadt die Dauer des Demonstrationszugs auf maximal zwei Stunden befristet, um Verkehrsbeeinträchtigungen halbwegs verträglich zu halten.

So weit, so bürokratisch - aber die Straubinger Polizei hatte in einer eigenen Pressemitteilung auch noch ein Wörtchen mitzureden: Im Hinblick auf den Fahrzeugkorso mit Traktoren weise man darauf hin, "dass landwirtschaftliche Fahrzeuge, die steuerbegünstigt sind, auch nur für landwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden dürfen", heißt es dort. Sollten die Traktoren anderweitig eingesetzt werden, müssten sie nachversteuert werden. Heißt im Klartext: Wer am Samstag mit dem Traktor zur Demo fährt, könnte unter Umständen ein Fall für den Fiskus werden.