"Das war knapp" für einen 47-jährigen Essenbacher. Wie Amtsrichter Markus Brümmer am Montag in der Urteilsbegründung sagte, haben lediglich ein frühes, vollumfängliches Geständnis und die Tatsache, dass es bis dato keine Eintragungen im Bundeszentralregister gab, den Mann davor bewahrt, wegen 32 Fälle des Verschaffens und vier Fälle des Drittverschaffens kinderpornographischer Schriften sowie Besitzes von kinder- und Jugendpornographischer Schriften hinter Gitter zu wandern.
Bewährungsstrafe für Essenbacher Kinderpornographie als Vertrauensbeweis?
Andrea Königl, 14.12.2022 - 09:27 Uhr
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