Nach behördlicher Anordnung

Gericht: Wolf in Oberbayern darf nicht geschossen werden


Ein Wolf steht in einem Gehege.

Ein Wolf steht in einem Gehege.

Von dpa

Der Wolf mit dem genetischen Code GW 2425m im südlichen Oberbayern darf vorerst nicht geschossen werden. Das Verwaltungsgericht München gab am Freitag den Eilanträgen vom Bund Naturschutz (BN) und der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) statt, die sich gegen eine entsprechende Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern wandten. Die Behörde hatte am Montag die - so das Amtsdeutsch - "zielgerichtete letale Entnahme" des Tieres zugelassen, um eine Gefährdung von Menschen zu verhindern.

Es bestehe keine Gefahr für Menschen oder die öffentliche Sicherheit, die eine sofortige Tötung des Wolfes erfordere, entschied hingegen das Gericht. In erster Linie seien weitere Aufklärungsmaßnahmen und gegebenenfalls ein Sender und eine Vergrämung des Tieres geboten. Aus keinem der bisher dokumentierten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf GW 2425m Menschen in einer nicht arttypischen Weise genähert hätte. Zudem gebe es seit dem 19. Dezember 2021 keine Erkenntnisse über den Verbleib des Tieres, erläuterte das Gericht weiter.

Die zuständige Kammer sei deshalb in den Eilverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Genehmigung zur Tötung des Wolfes voraussichtlich rechtswidrig sei, teilte das Gericht mit. Das letzte Wort ist aber nicht gesprochen: Gegen die Entscheidungen kann Beschwerde am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Zudem stehen die Hauptsacheverfahren aus.

Naturschützer, aber auch Grüne und SPD im Landtag hatten die Abschussgenehmigung scharf kritisiert. Sie sahen keine Gefahr für Menschen.

Der Bayerische Jagdverband nannte die Allgemeinverfügung "weltfremd" und "nicht sachgerecht". "Wir empfehlen unseren Mitgliedern dringend, sich nicht auf die Liste von potenziellen Wolfskillern setzen zu lassen", sagte Präsident Ernst Weidenbusch der Deutschen Presse-Agentur. "Unsere Jäger sind keine schießwütigen Wildhasser." Der Jagdverband sei von der Regierung Oberbayern nicht gefragt oder beteiligt worden. "Die Allgemeinverfügung ist ohne unsere jagdliche Expertise geschrieben worden."

Wölfe sind streng geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen abgeschossen werden. Zuletzt war in Bayern ein Wolf 1882 im Fichtelgebirge getötet worden.

Das männliche Tier aus Oberbayern, das der Alpenpopulation zugeordnet ist, hatte seit dem 13. Dezember 2021 in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen. Zuletzt war ein Riss am 19. Dezember nachgewiesen worden. Seitdem fehlt von dem Wolf jede Spur.