Behandlungskosten

Im Urlaub an Corona erkrankt - was jetzt?


Viele Deutsche wollen trotz Corona nicht ganz auf ihren Urlaub verzichten. (Archivbild)

Viele Deutsche wollen trotz Corona nicht ganz auf ihren Urlaub verzichten. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Corona hält die Welt weiter in Atem - doch viele Menschen wollen trotzdem nicht komplett auf ihren Urlaub verzichten. Erste Auslandsreisen sind mittlerweile auch wieder erlaubt. Doch was passiert, wenn Urlauber im Ausland am Coronavirus erkranken? Wer übernimmt dann die Behandlung - und die damit verbundenen Kosten? Die Experten der ARAG-Versicherung geben Rat.

Prinzipiell gilt: Wer bereits eine Krankenversicherung mit Auslandskrankenschutz hat, ist auf jeden Fall schon auf dem richtigen Weg. Trotzdem sollten sich Urlauber nicht blind darauf verlassen, dass hier ein Rundumschutz bei einer Erkrankung im Urlaub besteht. Laut den ARAG-Experten werden hier oft nur einzelne Teilleistungen abgedeckt. So kann es beispielsweise sein, dass zwar die Behandlungskosten, nicht aber die Rechnung für den Rücktransport nach Hause übernommen werden. Urlauber sollten ihren Vertrag deswegen im Vorfeld am besten noch einmal genau prüfen. Wer im Besitz einer Kreditkarte oder Mitglied in einem Autoclub ist, sollte auch hier noch einen Blick in die Unterlagen werden. Oft ist hier eine Reisekrankenversicherung schon enthalten.

Gesetzliche Krankenversicherung greift oft nur in der EU

Bei Urlaubern, die gesetzlich versichert sind, kommt die Krankenkasse laut den ARAG-Experten oft nur für ärztliche Behandlungen in der EU auf. Bei Reisen in Länder außerhalb von Europa zahlt eine gesetzliche Krankenversicherung nur dann, wenn der jeweilige Staat ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat. Auch hier sollten sich Urlauber am besten im Voraus informieren. Sie riskieren sonst, im Krankheitsfall komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Privatversicherte können im Urlaub von einer Auslandsreisekrankenversicherung profitieren. Der Vorteil hier: Im Fall des Falles sparen sich die Betroffenen meist Selbstbeteiligungskosten, außerdem bieten viele Auslandsreisekrankenversicherungen einen längeren Schutz als die üblichen vier Wochen, den die meisten privaten Krankenkassen haben.

Achtung bei Reisewarnungen

Sollten sich Reisende tatsächlich mit dem Coronavirus infizieren, greift die Versicherung auch hier für die Behandlungskosten, egal ob ambulant und stationär. Mit einer Einschränkung: Besteht für das Urlaubsland eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, müssen Urlauber damit rechnen, dass die Behandlungskosten für eine Corona-Erkrankung nicht übernommen werden. Coronabedingt ist die Liste der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes momentan durchaus umfangreich. Eine genau Auflistung finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.