Ein 14-jähriger Intensivtäter soll in einem Münchner Schwimmbad eine 13-Jährige sexuell missbraucht haben und sitzt nun in Untersuchungshaft - laut Kriminologe Christian Pfeiffer ist das ein "extremer Einzelfall".
Mit gerade mal 14 Jahren Straftaten "quer durchs ganze Strafgesetzbuch"
dpa, 07.08.2019 - 11:06 Uhr
Die Unterbringung in U-Haft sei erst ab 14 Jahren möglich, die Einstufung als Intensivtäter ab 16 Jahren üblich. "Wenn so etwas passiert, wissen sich die Behörden nicht mehr anders zu helfen." Der 14-Jährige müsse "schon reichlich viel auf dem Kerbholz haben".
Welche und wie viele Straftaten der Bub schon begangen hat, wollte ein Sprecher der Polizei nicht sagen. Es lägen aber "Unterlagen quer durch das Strafgesetzbuch" vor. Die aktuellen Vorwürfe gegen den Buben lauten auf Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und sexuellen Missbrauch eines Kindes. Als Haftgründe nannte der Polizeisprecher Wiederholungs- und Verdunkelungsgefahr.